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Coronavirus-Impfungen
Allgemeine Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Bei Fragen und Problemen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 im Land Berlin sowie zur Buchung eines Impftermins wenden Sie sich bitte an die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Weitere Informationen finden Sie hier
Aktuelles
Allgemeine Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Die ersten Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Erkrankung COVID-19 sind in Deutschland zugelassen.
Der Bund besorgt den Impfstoff und verteilt ihn dann an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen. Die Länder übernehmen dann die Verteilung in den Impfzentren und organisieren gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Impfung vor Ort.
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Bitte beachten Sie: ab 31. März wird der Impfstoff von AstraZeneca überwiegend bei Corona-Schutzimpfungen von Personen ab 60 Jahren eingesetzt. Weitere Informationen hier
Impfstoff
- Impfstoff von BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff)
- Impfstoff von Moderna (mRNA-Impfstoff)
- Impfstoff von AstraZeneca (Vektor-Impfstoff)
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (z.B. Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna):
Coronavirus-Impfverordnung und Priorisierung
Priorisierung - Wer wird wann gegen COVID-19 geimpft?
Wer zuerst geimpft werden soll, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Die Reihenfolge basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI).
Da zu Beginn nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung steht und somit nicht alle Menschen, die möchten, direkt geimpft werden können, ist eine Priorisierung notwendig. Es gibt drei Stufen der Priorisierung. Gestartet wurde mit Personen, der Stufe 1.
1. Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patientinnen und Patienten
2. Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
(Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.) - Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
- Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
3. Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
- Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind
- sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Impfzentren
Impfzentren - Wo wird geimpft?
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung plant und organisiert die Inbetriebnahme dieser Impfzentren. Über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin werden die Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung der Impfungen organisiert.
Standorte der Impfzentren in Berlin
- Arena Berlin (Impfstoff von BioNTech)
- Erika-Heß-Eisstadion (Impfstoff von Moderna)
- Messe Berlin (Messehalle 21) (Impfstoff von BioNTech)
- Flughafen Tegel (Terminal C) (Impfstoff von BioNTech)
- Velodrom (Impfstoff von BioNTech)
- Flughafen Tempelhof (Impfstoff von AstraZeneca)
Die Impfzentren sind täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet (außer Erika-Heß-Eisstadion und Velodrom, 9 bis 14 Uhr / Flughafen Tempelhof 14 bis 19 Uhr)).
Bitte beachten Sie:
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Corona-Impfzentren hat die Berliner Senatsverwaltung auf ihrer Website zusammengestellt.
Dokumente für den Impftermin
Welche Dokumente muss ich zum Impftermin mitbringen?
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Persönliches Einladungsschreiben
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Unterschriebene Einverständniserklärung
Bitte drucken Sie die folgenden Dokumente aus und bringen diese zur Impfung mit. Falls die Formulare vorher nicht ausgedruckt werden können, liegen diese auch beim Impfzentrum aus.
Dokumente zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna)
Aufklärungsmerkblatt
Anamnese und Impfeinwilligung
Dokumente zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff (AstraZeneca)
Aufklärungsmerkblatt
Anamnese und Impfeinwilligung