Wer sich nach einer Coronainfektion zur Beendigung der Absonderung „freitesten“ lassen will, muss den Test künftig selbst zahlen. Der Bund hat das Testangebot weiter eingeschränkt.
Seit dem 16. Januar sind Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zum Beenden der Absonderung nicht mehr kostenfrei. Der Bund beschränkt mit dieser Anpassung der Testverordnung das Angebot an anlasslosen Testungen von Personen ohne Sympatome. Am 28. Februar wird das Angebot komplett eingestellt.
Ein Grund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde. Auch in Berlin wurde geregelt, dass die Beendigung der Isolation auch ohne Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests möglich ist. Vorausgesetzt, dass seit Symptombeginn bzw. positivem Test mindestens fünf Tage vergangen sind und seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen.
Wer weiterhin Anspruch auf Bürgertestung hat
- Patient:innen, Bewohner:innen und Besucher:innen in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Pflegende Angehörige (nach Paragraf 19 SGB XI)
- Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“)
Hinweis: Ab 1. März stellt der Bund die Finanzierung des Test-Angebots komplett ein.
Ob Sie einen kostenlosen Bürgertest bekommen, können Sie auch in einem Online-Test des BMG herausfinden.