Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage besteht seit 1. Juni keine Möglichkeit mehr, bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Krankschreibung per Telefon zu erhalten.
Zum 1. Juni 2022 ist die Corona-Sonderregelung ausgelaufen, nach der Patient:innen mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erhalten konnten. Patient:innen müssen nun in jeden Fall wieder direkt in die Arztpraxis gehen, wenn eine AU-Bescheinigung benötigt wird. Auch für das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes, muss wieder direkt die Arztpraxis aufgesucht werden.
Grund für die Entscheidung ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie. Allerdings kann die Sonderregelung für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktiviert werden, sollte sich die Corona-Lage in den kommenden Monaten wieder verschärfen.