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16.09.2024

KV Berlin: Dieser Honorarabschluss ist kein Ausgleich für Kostensteigerungen in ambulanten Praxen

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Honorarverhandlungen

Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über eine Erhöhung des Orientierungswertes für 2025 sind beendet. Das Ergebnis der Verhandlungen wird den Ärztinnen und Ärzten im kommenden Jahr nur eine Erhöhung des Orientierungswertes und ihrer Honorare um 3,85 Prozent bringen. Wie damit die enormen Kostensteigerungen ambulanter Praxen ausgeglichen werden sollen, ist offen.

„Dieses Ergebnis ist weit davon entfernt, uns Ärztinnen und Ärzte zufrieden zu stellen“, betont der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. „Mit einer Erhöhung um 3,85 Prozent bleibt das Ergebnis weit unter unseren Erwartungen. Die jetzigen Regelungen sind in keinster Weise geeignet, die Realität und die Kostensteigerungen in den Praxen widerzuspiegeln.“

Nach dem Orientierungswert berechnen sich die Preise der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Dieser Wert, der zum Ausgleich der Kostensteigerungen in den Praxen herangezogen wird, war bereits 2024 mit nur 3,85 Prozent bei weitem nicht ausreichend. „Wir haben vor einem ähnlichen Ergebnis bei den diesjährigen Verhandlungen gewarnt“, macht der Vorstand der KV Berlin deutlich. „Jetzt haben wir ein Ergebnis, das wir nicht haben wollten. Damit kann man die enormen Preiseanstiege, die die ambulanten Praxen stemmen müssen, keineswegs ausgleichen.“

Nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse hatte der GKV-Spitzenverband auf die prekäre Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen verwiesen. Die schwierige Finanzlage der GKV ist nach Ansicht der KV Berlin nachvollziehbar. Sie resultiert allerdings überwiegend aus einer falschen Prioritätensetzung im Gesundheitswesen allgemein. So fließen umfangreiche Finanzmittel in die stationären Strukturen, aber zu wenige in die ambulanten Praxen – dabei soll in Zukunft ein großer Teil der stationären Gesundheitsversorgung im ambulanten Sektor erbracht werden.

„Man muss den ambulanten Bereich finanziell gut ausstatten. Auch, damit er für junge Ärztinnen und Ärzte weiterhin attraktiv bleibt“, sagt der Vorstand der KV Berlin. „Sonst ist nämlich niemand mehr da, der die gewünschte und aktuell vorangetriebene Ambulantisierung auch umsetzt. Ohne niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist eine gute Gesundheitsversorgung nicht möglich. Das muss spätestens bei den Honorarverhandlungen im kommenden Jahr endlich anerkannt werden.“