KV Berlin muss Wegfall der Neupatientenregelung kompensieren
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat gestern einen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Berliner Vertragsarztpraxen beschlossen, der ab 2023 zu deutlichen Leistungsreduzierungen in der ambulanten Versorgung führen wird. „Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber zu verantworten, nachdem er die Neupatientenregelung gestrichen hat“, heißt es seitens der VV-Vorsitzenden und des KV-Vorstands. Nur unter großem Protest der VV-Mitglieder sei der HVM verabschiedet worden, der im Kern die Versorgung weniger Patient:innen und deutlich längere Wartezeiten bedeutet.
Bereits im Zuge der Proteste gegen die Streichung der Neupatientenregelung hatte die KV Berlin diesen Schritt angekündigt, sollte die Regelung wegfallen. „Die Hoffnung war im September noch groß, dass die Politik zur Einsicht kommt. Doch damit ist jetzt leider Schluss. Das Budget ist für alle Patient:innen wieder gedeckelt. Somit hatten wir keine andere Wahl, um dem Preisverfall der ärztlichen Leistungen entgegen zu wirken und den Betrieb der Praxen weiterhin aufrechtzuerhalten.“
Mit der Verabschiedung des neuen HVM musste die KV Berlin auch ihre ursprünglichen Pläne ad acta legen, den Praxen die Möglichkeit zu geben, die Mengensteuerung ihrer Behandlungsfälle praxisindividuell zu handhaben. So hätten die ambulante Versorgung und der schnellere Zugang der Patient:innen in die Praxen langfristig sichergestellt werden können. „Diese Pläne hat der Gesetzgeber mit einem Federstrich zunichtegemacht und damit zum x-ten Mal gezeigt, dass die ambulante Versorgung in der Denke unserer Politiker keine Rolle spielt. Doch unsere Proteste haben auch gezeigt, dass sich die Ärzteschaft diese Missachtung nicht mehr länger gefallen lassen wird. Die immer lauter werdenden Forderungen, dass alle ärztlichen Leistungen endlich zu 100 Prozent bezahlt werden müssen, wird die Politik nicht mehr länger ignorieren können. Die Konsequenzen wären enorm“, heißt es weiter.
Was passiert, wenn Forderungen missachtet werden, zeigt ganz aktuell ein Beispiel aus der ambulanten Notfallversorgung. Diese ist seit Jahren defizitär, was auf Seiten der Politik und auch der Kassen bisher wenig Berücksichtigung findet. Aufgrund der prekären finanziellen Situation musste die KV Berlin jetzt die Reißleine ziehen und das Angebot in der Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes reduzieren. Bis auf Weiteres wird von bisher zwei Beratungsärzt:innen nur noch einer 24/7 zum Einsatz kommen, der zweite wird nur noch am Wochenende am Telefon sitzen. Ein erster (kleiner) Schritt, dem größere folgen werden.