KV Berlin und Senatsverwaltung für Gesundheit entwickeln weitere gemeinsame Lösung
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin geben den Start bekannt, wie Kontaktpersonen von Schwangeren, die nach Paragraf 3 der Impfverordnung impfberechtigt sind, Impfeinladungen erhalten.
Schwangere wenden sich an ihren behandelnden Gynäkolog:innen, um dort im Rahmen einer Impfberatung maximal zwei enge Kontaktpersonen anzugeben. Gynäkolog:innen melden die Kontaktpersonen ihrer Patientinnen der KV Berlin, die individuelle Impfeinladungen auf den Namen der jeweiligen Kontaktperson generiert. Die Einladungsschreiben werden dann durch die gynäkologische Praxis an die Kontaktpersonen ausgehändigt. Diese enthalten einen Code, mit dem ein Termin zu einer Impfung gebucht werden kann.
KV Berlin und Senatsverwaltung für Gesundheit weisen darauf hin, dass die Einladungsschreiben nach Verfügbarkeit des Impfstoffes generiert werden. Die ersten Einladungsschreiben werden am 23. März zur Verfügung gestellt.