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02.03.2026

Krankenhausreform treibt Kosten in die Höhe und belastet Patient:innen – KV Berlin warnt vor Nachteilen für alle Berliner:innen


Pressekontakt

Kassenärztliche Vereinigung Berlin:
Kathrin Weiß, Pressesprecherin
Masurenallee 6A • 14057 Berlin 
E-Mail
www.kvberlin.de

 

Patient:innen zahlen den Preis

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) kritisiert die Einigung zur Krankenhausreform (KHAG). Statt eine gleichwertige Versorgung in ganz Deutschland zu etablieren, wird der Flickenteppich der Krankenhauslandschaft weiter fortgeführt. Patient:innen zahlen am Ende den Preis: mit steigenden Beiträgen und keiner Besserung der Versorgungsqualität.

Grundlage der Kritik: Verfehlte Reformziele
Die Krankenhausreform sollte eine flächendeckende Versorgungsqualität sicherstellen und gleichzeitig die Ausgaben des größten Kostentreibers im Gesundheitswesen senken. Die Länder tragen weiterhin die Verantwortung für Investitionen in Krankenhäuser, haben diese Pflicht jedoch in der Vergangenheit nicht ausreichend wahrgenommen. Die aktuelle Einigung ignoriert dies und verlagert die Sanierungskosten auf Bund und Krankenkassen. Statt die Anzahl der Krankenhäuser signifikant zu reduzieren, wie es zur Kostensenkung erforderlich wäre, werden die Kosten auf die GKV-Versicherten abgewälzt. „Die Reform enttäuscht Patient:innen, die auf bezahlbare und schnelle Hilfe hoffen: Statt Konzentration zugunsten stationärer Qualität und effizientem Ressourceneinsatz droht eine teure Sanierung unrentabler Kliniken auf ihre Kosten“, sagt Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.

Überlastung der ambulanten Versorgung: Engere Fristen ohne Bedarf
Parallel dazu wird die ambulante Versorgung mit immer mehr Vorgaben und kürzeren Fristen überzogen. Nach dem TSVG müssen Termine über die TSS in vier Wochen vermittelt werden, psychotherapeutische Notfälle in 14 Tagen. Der Änderungsantrag Nr. 34 zum KHAG verkürzt das nun für Radiologie-Termine auf drei Wochen. Obwohl laut Zi-Analyse aus 2025 schon 93,5 Prozent der fast 400.000 Termine in drei Wochen (Durchschnitt: sieben Tage) vermittelt wurden. 
Diese Zahlen beweisen: Eine Verschärfung der Frist ist überflüssig und schafft nur mehr Bürokratie, Dokumentationszwang und Überprüfungen.

Direkte Nachteile für Patient:innen und Anbieter:innen
Das Versprechen für einen schnelleren Zugang zu radiologischen Terminen wird mit diesem Gesetzesentwurf nicht geschaffen. Stattdessen wächst der Frust auf allen Seiten. Überladende Bürokratie wird die Versorgungsstruktur weiter lähmen und das Angebot dadurch verkleinern. Zudem wächst auch bei den Praxen das Unverständnis gegenüber den Reformzielen der Bundesregierung. „Die Berliner:innen verdienen eine Versorgung, die funktioniert, ohne falsche Fristen und steigende Kosten. Diese Regelungen verbessern nichts, sondern belasten alle Beteiligten unnötig“, kritisiert Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Berlin.

Die KV Berlin fordert Bund und Länder auf: Setzen Sie auf praktische Maßnahmen, die Patient:innen wirklich helfen, statt untauglicher Vorschriften!