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26.06.2025

BARMER und KV Berlin erleichtern medizinische Betreuung für schwangere Gewaltopfer


Kontakt

KV Berlin
Kathrin Weiß, Pressesprecherin

BARMER
Markus Heckmann, Landespressestelle Berlin-Brandenburg
0800 33 30 04 151 140


 

Unterstützung in schwierigen Lebenslagen

Die BARMER setzt sich gemeinsam mit dem Vorstand der KV Berlin für den besseren Schutz und die medizinische Betreuung schwangerer Frauen ein, die von körperlichem und/oder sexuellem Missbrauch betroffen sind. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 in bestimmten Fällen mehrfach innerhalb eines Quartals abrechnen. Die neue Regelung betrifft besonders schutzbedürftige Patientinnen. Sie ermöglicht mehr Flexibilität und stellt eine durchgehende medizinische Versorgung sicher – auch bei einem notwendigen Wechsel der Arztpraxis.

Bislang war es laut Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) nur einer Ärztin oder einem Arzt möglich, die GOP 01770 pro Quartal abzurechnen, selbst wenn mehrere Gynäkolog:innen in die Versorgung einbezogen waren. Diese Regelung stellte insbesondere für Frauen, die aufgrund ihrer persönlichen Schutzbedürftigkeit kurzfristig den Wohnort und somit die betreuende Praxis wechseln mussten, eine Hürde dar.

Mit der nun geschlossenen Ergänzungsvereinbarung wird genau hier angesetzt: Bei gesicherter Diagnose gemäß ICD-10-GM T74.1 (körperlicher Missbrauch) und/oder T74.2 (sexueller Missbrauch) erkennt die BARMER die mehrfach im Quartal abgerechnete GOP 01770 an. Voraussetzung ist die Kennzeichnung durch die Sondernummer (SNR) 91770 durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin.

„Für Frauen, die während einer Schwangerschaft unter den Folgen von Gewalt leiden, ist eine kontinuierliche und vertrauensvolle medizinische Begleitung besonders wichtig“, erklärt Gabriela Leyh, Leiterin der BARMER Landesvertretung Berlin/ Brandenburg. „Mit dieser Regelung möchten wir sicherstellen, dass notwendige Arztwechsel nicht zu Lasten der Versorgung gehen.“ betont Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Die Regelung gilt ab dem 01.07.2025 vorerst ausschließlich für bei der BARMER versicherte Patientinnen. Sie ist ein weiterer Schritt, um gesundheitliche Versorgung stärker an den realen Lebensumständen der Betroffenen auszurichten: sensibel, unbürokratisch und menschlich. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hofft, dass sich weitere Krankenkassen dieser Ergänzungsvereinbarung zeitnah anschließen, um die Versorgung betroffener Schwangerer für alle gesetzlich Versicherten zu verbessern. Erste positive Signale gibt es bereits: Weitere Krankenkassen haben gegenüber der KV Berlin signalisiert, der Vereinbarung zeitnah beizutreten.