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22.03.2022

Bis heute ist medizinische Versorgung Geflüchteter nicht geregelt

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

KV Berlin mahnt Berliner Senat

Aufgrund aktueller Erkenntnisse rechnet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin nicht vor nächster Woche damit, dass die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in den Berliner Praxen geregelt ist. „Das macht uns sprachlos und wütend. Seit über zwei Wochen stehen wir mit dem Land in Kontakt, um eine schnelle Lösung für die medizinische Versorgung der Geflüchteten zu finden. Doch bis heute gibt es keinen Vertrag, mit dem die Kostenübernahme geklärt ist“, heißt es seitens des KV-Vorstands. 

Bereits vor über einer Woche hat die KV Berlin einen Vertragsentwurf an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales übersandt, der die aus der Flüchtlingskrise in 2015 erprobten Verfahren aufgreift. Begleitend zum Vertragsentwurf hat der KV-Vorstand in einem Schreiben an die zuständige Senatorin auf die besondere Dringlichkeit des Vertragsabschlusses hingewiesen. „Gestern hieß es nun, dass der Vertragsentwurf erst am Donnerstag besprochen werden soll. Besprochen heißt aber noch lange nicht beschlossen, sodass wir davon ausgehen müssen, dass wir auch in dieser Woche keine Regelung für Berlin haben werden. 

Dies ist in der aktuellen Situation, in der täglich viele Geflüchtete aus der Ukraine ankommen, die behandelt und mit Medikamenten versorgt werden müssen, nicht akzeptabel. So lange es keine Regelung gibt, wird die medizinische Versorgung auf den Schultern der Praxen abgeladen, die sich bereit erklärt haben, die Geflüchteten kostenfrei zu behandeln“, heißt es weiter.

Derzeit bieten knapp 800 Praxen in Berlin offiziell kostenfrei medizinische und psychologische Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine an. Viele weitere behandeln Geflüchtete, ohne sich in dem KV-Register eingetragen zu haben. „Wir danken allen Praxen für ihr besonderes Engagement in dieser schlimmen Zeit. Dies kann aber keine dauerhafte Lösung sein. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen müssen abgerechnet und notwendige Arzneimittel und Hilfsmittel verordnet werden können. Deshalb geht noch einmal der dringende Appell an den Berliner Senat, mehr Mut für schnelles und unbürokratisches Handeln zu zeigen“, heißt es abschließend.