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24.09.2021

KV Berlin unterstützt bei monoklonaler Antikörpertherapie

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Behandlung jetzt auch in Vertragsarztpraxen möglich 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin unterstützt dabei, dass Patient:innen, die sich in einer frühen Phase einer Covid-19-Infektion befinden und bei denen aufgrund bestimmter Risikofaktoren ein schwerer Krankheitsverlauf und eine stationäre Behandlung zu erwarten ist, in der ambulanten Versorgung eine monoklonale Antikörpertherapie erhalten können. Bisher konnte die KV Berlin acht Vertragsarztpraxen gewinnen, die diese Infusionstherapie aktuell anbieten. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die Erkrankten müssen sich am Beginn einer SARS-CoV-Infektion befinden (ein positiver PCR-Test sollte nicht älter als 72 Stunden sein)
  • die Erkrankten sind 50 Jahre und älter
  • bei den Erkrankten liegen bestimmte Risikofaktoren vor (z.B. Adipositas, Diabetes, Herzinsuffizienz, chronische Nierenerkrankungen, COPD oder Asthma)

Grundlage dieses Angebots ist die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Arzneimittel wurden vom BMG zentral beschafft und werden für die Verwendung im Rahmen der Infusionstherapie kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Patient:innen, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen und bei denen eine Therapie im Rahmen eines individuellen Heilversuchs angezeigt ist, wenden sich bitte direkt an die acht Vertragsarztpraxen bzw. an ihre Haus- oder Fachärzt:innen. Diese können die Patient:innen außerdem direkt im mAB-Infusionszentrum der Charité Universitätsmedizin sowie in weiteren Berliner Kliniken anmelden, wo die Infusionstherapie ebenfalls durchgeführt wird.

Hier geht es zur Übersicht der Praxen und Kliniken, die die Infusionstherapie anbieten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier