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23.02.2021

Praxen melden Patienten automatisch für Impfungen an

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin
030 / 31 003-681

KV Berlin möchte Aufwand für chronisch Kranke und Praxen minimieren

Um den chronisch Erkrankten zwischen 65 und 70 Jahren den Weg zu ihren behandelnden Ärzten zu ersparen, arbeitet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin derzeit intensiv daran, den Aufwand für die Arztpraxen bei der Ausstellung der ärztlichen Atteste auf ein Minimum zu reduzieren. Idee ist es, dass die Praxen die Kontaktdaten der Patienten (Name, Geburtsdatum, Adresse), die an einer chronischen Erkrankung laut Impfverordnung leiden und zwischen 65 und 70 Jahre alt sind, ausschließlich elektronisch über die KV Berlin an die Senatsverwaltung für Gesundheit weiterleiten. Von der Senatsverwaltung erhalten die Patienten dann ein Einladungsschreiben mit einem Terminbuchungscode.

„Die gestern von der Senatsverwaltung für Gesundheit veröffentlichte Information, dass nunmehr auch chronisch erkrankte Patienten zwischen 65 und 70 Jahren für Impfungen vorgesehen sind und sich wegen der Ausstellung ärztlicher Atteste an die Arztpraxen wenden sollen, war mit der KV Berlin nicht abgestimmt. Auf den nunmehrigen Ansturm konnten sich die KV und die Praxen nicht entsprechend vorbereiten, sodass sowohl bei den Patienten als auch bei den Arztpraxen erheblicher Unmut entsteht. Die Praxen müssen und werden sich auf diesen Prozess logistisch noch vorbereiten. Wir gehen davon aus, dass wir zum von der Senatsverwaltung angekündigten Start Anfang März bereitstehen“, heißt es von Seiten des KV-Vorstands.

„Dass es einer ärztlichen Begutachtung zur Einschätzung einer Impfberechtigung bedarf, ist zweifellos und unabdingbar. Die KV Berlin sieht aber eine Möglichkeit, mit der dieses ärztliche Attest zur Impfberechtigung leicht in die geübten und etablierten Einladungsprozesse involviert werden kann und setzt hier auf eine ausschließlich elektronische Meldung zur Impfberechtigung durch die Niedergelassenen gegenüber der Senatsverwaltung.“ 

Grundsätzlich sieht die Corona-Impfverordnung vor, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Atteste für chronisch kranke Personen ausstellen. Diese sollen als Nachweis für die Berechtigung zum Impfen dienen. Da die Praxen ihre Patienten gut kennen, können diese genauso gut die Kontaktdaten der betroffenen chronisch Kranken zwischen 65 und 70 Jahren direkt an die Senatsverwaltung senden, um eine Impfeinladung in die Wege zu leiten. „Mit dieser sehr viel schlankeren Lösung haben wir nicht nur einen Vorteil für die Patienten, die sich nicht extra auf den Weg zu ihren Praxen machen müssen, sondern wir ersparen den Praxen auch einen unnötigen Bürokratieaufwand“, heißt es abschließend.

Die KV Berlin bittet die betroffenen Patienten um wenige Tage Geduld, bis die Planungen in den Praxen abgeschlossen sind. Spätestens ab dem 1. März wird der Prozess gestartet.