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16.10.2020

Berliner Praxen werden bei der Beschaffung von Schutzausrüstung finanziell unterstützt

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

Kurzfristige Einigung zwischen KV Berlin und Krankenkassen

Die Berliner Vertragsarztpraxen werden bis Ende März kommenden Jahres bei der Beschaffung von Schutzausrüstung finanziell unterstützt. Auf Grund des erhöhten Mehrbedarfs an Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die regionalen Krankenkassen darauf verständigt, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 insgesamt 
75 Prozent der Praxiskosten für die Schutzausrüstung von den Krankenkassen übernommen werden. 

„Es freut uns, dass wir für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Berlin sehr kurzfristig eine so wichtige Vereinbarung mit den Krankenkassen treffen konnten. Das ist laut unserer Kenntnis die erste Regelung dieser Art“, heißt es von Seiten des Vorstands der KV Berlin. „Obwohl die Beschaffung von Schutzausrüstung normalerweise unter den Praxisbedarf fällt und von den Praxen selbst bezahlt werden muss, sind wir uns mit den Krankenkassen einig, dass es in der aktuellen Situation einer besonderen Unterstützung der ambulanten Versorgung bedarf.“

Die gemeinsame Vereinbarung zwischen der KV Berlin und den Kassen zeige, dass es in schwierigen Zeiten auch darauf ankommt, schnell und unkompliziert praktikable Lösungen zu finden. „Diese Vereinbarung versteht sich aber auch ein Stück weit als Anerkennung der Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Versorgung, die auch in Zeiten von Corona für ihre Patienten da sind“, so der KV-Vorstand. 

Die Unterstützung erfahren die Vertragsärzte nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch mit Blick auf die Bestellung. Die Schutzausrüstung – hier im Besonderen FFP2- und FFP3-Masken, OP-Masken, Schutzbrillen, Schutzkittel, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel – soll in großen Einkaufsgemeinschaften bestellt werden.