KV Berlin hat Novellierung des Bedarfsplans initiiert
Bis auf Weiteres sollen neu entstehende Hausarztsitze ausschließlich in die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vergeben werden. Mit diesem Vorgehen reagiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin auf die aktuelle Situation in den drei Bezirken, in denen die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu den anderen Bezirken bereits seit geraumer Zeit am schlechtesten ist. Ziel ist es, dass sich Ärzte und Psychotherapeuten verstärkt in diesen Bezirken niederlassen. Um dies zu erreichen, hat die KV Berlin die Initiative ergriffen und ein Konzept zur Novellierung des Berliner Bedarfsplans erarbeitet.
Laut diesem werden bei den Hausärzten die drei am schlechtesten versorgten Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick aus dem einheitlichen Planungsbereich Berlin herausgelöst und Berlin wie folgt neu aufgeteilt: Planungsbereich I (9 Bezirke), Planungsbereich II (Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg), Planungsbereich III (Treptow-Köpenick). Haben die drei Bezirke die Versorgungsdichte der übrigen Bezirke erreicht, werden die drei Planungsbereiche wieder im einheitlichen Planungsbereich zusammengeführt.
Auch bei den Fachärzten wird es eine Veränderung geben, da es auch hier auf Bezirksebene erhebliche Unterschiede in der Versorgung gibt. Insbesondere einige der grundversorgenden Fachgruppen stehen vor einer Entsperrung. Um neu zu vergebende Sitze besser steuern zu können, sollen diese vom Zulassungsausschuss nur noch in Bezirke vergeben werden, die einen Versorgungsgrad von unter 90 Prozent aufweisen. Die Einheit des Planungsbereichs wird in der fachärztlichen Versorgung aufrechterhalten, eine Aufteilung in mehrere Planungsbereiche analog den Hausärzten ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
„Um dem voranschreitenden Ärztemangel vor allem in der hausärztlichen, aber zum Teil auch in der fachärztlichen Versorgung entgegen zu wirken, haben wir die Notwendigkeit gesehen, ein neues Instrument zu schaffen“, heißt es von Seiten des Vorstands der KV Berlin. Der von der KV Berlin, der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Kostenträgern 2013 eingerichtete „letter of intent“ sei mittlerweile an seine Grenzen gestoßen. Um die ärztliche Versorgung in Berlin ausgewogener zu gestalten, werde ein neues und effektiveres Instrument benötigt. „Die Realität hat auch Berlin eingeholt. Nicht nur strukturschwache, überwiegend ländlich geprägte Regionen sind auf der Suche nach Ärztinnen und Ärzten für die ambulante Versorgung, sondern mittlerweile auch wir.“
Auch wenn die aktuelle Situation in Berlin nicht mit strukturschwachen Regionen vergleichbar ist, seien auch in Berlin bestimmte Fachgruppen vom „Ärztemangel“ betroffen. Im Besonderen sind dies die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte, von denen in den kommenden fünf Jahren etwa ein Drittel (rund 800) das Rentenalter erreichen wird, sowie die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Augenheilkunde.
Das Einvernehmen mit den Kassen zur Novellierung des Bedarfsplans wurde bereits hergestellt. Der neue Bedarfsplan könnte ca. Anfang November in Kraft treten, vorausgesetzt, das Konzept wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit nicht beanstandet.