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08.09.2020

Ambulante Versorgung nicht im Regen stehen lassen

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

KV Berlin fordert stärkere Unterstützung durch die Politik

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert den Bund und das Land Berlin auf, nicht nur den stationären Sektor finanziell zu unterstützen, sondern sich auch dafür einzusetzen, dass die ambulante Versorgung ein starker Grundpfeiler der medizinischen Versorgung bleibt. Das im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) festgeschriebene, mehr als vier Milliarden schwere Investitionsprogramm für die Modernisierung von Krankenhäusern und das ebenfalls von Bund und Ländern geschnürte Milliarden-Paket zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zeigen, dass der ambulante Sektor in den Augen der Politik eine untergeordnete Rolle spielt. „Oder wie soll man es verstehen, dass die Krankenhäuser unter anderem für die Digitalisierung Finanzmittel erhalten und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Kosten für die Digitalisierung in den Praxen so gut wie allein stemmen müssen“, fragt sich der Vorstand der KV Berlin – auch mit Blick auf die Absichtserklärung der Berliner Gesundheitssenatorin, dass das Land Berlin die im KHZG enthaltene Co-Finanzierung nicht gemeinsam mit den Krankenhausträgern, sondern allein übernehmen will.

„Wir begrüßen grundsätzlich die geplanten Investitionen, möchten aber mit Nachdruck darauf hinweisen, dass der ambulante Bereich nicht im Regen stehen gelassen werden darf“, heißt es weiter. Wiederholt sei aufgefallen, dass es gängige Praxis zu sein scheint, beim Aufrufen von Investitionen mit zweierlei Maß zu messen. „Es braucht ein erkennbares Signal an die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, dass die Politik nicht ‚stationär vor ambulant‘ agiert, sondern die Niedergelassenen gleichermaßen im Fokus hat.“ Vor diesem Hintergrund fordert die KV Berlin die Politik auf, die Praxen bei der Finanzierung und Umsetzung der Digitalisierung zu unterstützen. Darüber hinaus sollte auch den medizinischen Fachangestellten analog zum Pflegepersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Corona-Prämie gezahlt werden. Das Praxispersonal arbeite wie das Pflegepersonal an „vorderster Front“ und habe maßgeblich dazu beigetragen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Seit März sind die Praxen unter erschwerten Bedingungen tätig und werden auch in den kommenden Monaten nicht nachlassen, für ihre Patientinnen und Patienten dazu zu sein und die medizinische Versorgung trotz Corona und bevorstehender Grippezeit wie gewohnt anzubieten.