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02.09.2020

Patientendaten unzureichend geschützt, Patientenrechte nicht gewahrt

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

KV Berlin fordert politische Korrekturen beim Patientendaten-Schutz-Gesetz

Das bereits vom Bundestag verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das am 18. September im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, schützt weder die Patientendaten, noch wahrt es die Patientenrechte. Darauf verweist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin in einem offenen Brief an Berlins Gesundheitssenatorin mit der Bitte um ein Gespräch vor der Bundesratssitzung. „Aus unserer Sicht sollte der Bundesrat mit den Stimmen Berlins den Vermittlungsausschuss anrufen, damit ein PDSG formuliert werden kann, das Patientendaten wirksam schützt, Patientenrechte wahrt und medizinischen Mehrwert liefert“, heißt es in dem Schreiben, das von der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KV Berlin, Dr. Christiane Wessel, und dem Vorstand der KV Berlin, Dr. Margret Stennes, Dr. Burkhard Ruppert und Günter Scherer, unterzeichnet ist und sich auf die kürzlich getroffenen Aussagen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, stützt.

Insbesondere die bereits vom Bundesrat angemahnten Sicherheitslücken bei der Authentisierung für die elektronische Patientenakte (ePA) seien nicht ausgeräumt und verstoßen gegen europarechtliche Bestimmungen. Menschen, die kein Handy oder Tablet nutzen können oder wollen, können keine eigenständige Einsicht in ihre ePA nehmen und erfolgte Zugriffe auf ihre Daten prüfen. Erschwerend komme hinzu, dass die zum Zeitpunkt der Stellungnahme des Bundesrats noch geplante Regelung, dass Versicherte in diesen Fällen ihre ePA bei ihrer Krankenkasse einsehen können, ersatzlos gestrichen wurde. Versicherte wären also gezwungen, Dritten umfassende Zugriffsrechte einzuräumen, um eigene Rechte wahrnehmen zu können, heißt es in dem Schreiben weiter.

Vor diesem Hintergrund appelliert die KV Berlin an die Berliner Politik, sich für eine Korrektur des PDSG einzusetzen. Dies könne nicht von Ärztinnen und Ärzten gelöst werden, sondern es bedarf einer klaren Regelung durch die Politik.

Mit ihrer politischen Initiative schließt sich die KV Berlin der KV Bayerns an, die ebenfalls auf Länderebene nach Wegen sucht, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, um Änderungen am PDSG vornehmen zu können.