KV Berlin kritisiert fehlende Zeit für Vorbereitung auf Rechtsverordnungen
Die heute verkündete Einführung einer ab Samstag geltenden Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten macht aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin das Chaos perfekt. Die fehlende Einbindung der ambulanten Versorgung in die bereits getroffenen Entscheidungen, flächendeckend kostenfreie Testungen für Rückkehrer aus Risikogebieten einzuführen und allen anderen Rückkehrern einen kostenfreien Testanspruch innerhalb von 72 Stunden zuzusichern, hatte in Berlin bereits seit Tagen für Verwirrung bei den Reiserückkehrern und jede Menge Frust in den Praxen gesorgt.
„Jede der Rechtsverordnungen hat die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bisher vor vollendete Tatsachen gestellt. Es ist ein Unding, dass der KV kaum Zeit bleibt, um die Praxen rechtzeitig zu informieren, und die Praxen keine ausreichende Vorbereitungszeit haben, um sich auf eine mögliche Flut an Testanfragen einzustellen“, kritisiert der Vorstand der KV Berlin. Aus seiner Sicht „ist das Vorgehen des Verordnungsgebers, „der Rechtsverordnungen wie am Fließband beschließt und das ohne eine echte Rückkopplung mit denjenigen, die am Ende die Verordnungen zeitnah umsetzen sollen, kontraproduktiv“. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass regionale Abmachungen wie die vor nicht einmal zwei Wochen zwischen der KV Berlin und der Senatsverwaltung für Gesundheit beschlossene Testvereinbarung durch Entscheidungen auf Bundesebene konterkariert werden. Damit werden die intensiven Bemühungen der KV, eine adäquate und kostendeckende Bezahlung für die Testungen in den Berliner Praxen zu erreichen, torpediert.
Die KV Berlin will auch weiterhin den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bekämpfung der Pandemie unterstützen, weist aber darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Aufgabe der vertragsärztlichen Sicherstellung handelt. Die Vermischung der beiden Strukturen sorgt aktuell für ein Durcheinander der Verantwortlichkeiten und der Finanzierung.
„15 Euro pro Testung, wie in der aktuellen Rechtsverordnung vorgesehen, mögen nach viel klingen, sind für Praxen aber nicht kostendeckend, da diese neben dem Abstrich, der Aufnahme und Verarbeitung von Patientendaten auch noch für eine entsprechende Schutzausrüstung sorgen müssen“, so der KV-Vorstand weiter. Es sei zu befürchten, dass sich viele Praxen an den Testmaßnahmen nicht beteiligen werden.
Gleichwohl haben sich bereits mehr als 100 Praxen gegenüber der KV Berlin bereiterklärt, Testmöglichkeiten für alle Reiserückkehrer anzubieten.
Viele Fragen sind auch weiterhin ungeklärt: Was passiert, wenn es keine Testtermine gibt und die 72 Stunden-Anspruchsfrist verstrichen ist? Können Reiserückkehrer, die mit dem Auto zurückkommen, sich auch in der Teststelle am ZOB testen lassen? Wer testet eigentlich die Kinder sowie die Jugendlichen unter 18 Jahren, die aktuell an den Teststellen der Flughäfen nicht getestet werden?
Diese und viele weitere Fragen gehen immer häufiger auch bei der 116117 ein und überlasten dadurch die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Entgegen anderslautender Berichterstattung und auch der heutigen Äußerung des Bundesgesundheitsministers ist die 116117 keine Info-Hotline für Coronatests. Unter der 116117 erreichen die Patientinnen und Patienten den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Terminservicestelle der KV Berlin. Vor diesem Hintergrund richtet die KV Berlin einen dringenden Appell an die Senatsverwaltung für Gesundheit, die Bevölkerung besser und flächendeckend über die aktuellen Teststrukturen zu informieren.
Ergänzend verweist die KV Berlin darauf, dass die Covid-19-Praxen, die sich auf ganz Berlin verteilen, nur für Patienten mit Symptomen und Verdacht auf Covid-19 da sind. An eine Covid-19-Praxis kann sich wenden, wer an typischen Erkältungs- bzw. Grippesymptomen leidet und keinen eigenen Hausarzt hat bzw. dieser nicht selbst Tests durchführt.