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27.07.2020

Berliner Arztpraxen testen nur symptomfreie Rückkehrer aus Risikogebieten kostenfrei

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

KV Berlin stellt irreführende Berichterstattung richtig

Die Berliner Arztpraxen testen nur symptomfreie Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten mit Wohnsitz in Berlin kostenfrei und nicht alle Rückkehrer aus allen Ländern. Mit dieser Klarstellung reagiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin auf die irreführende Berichterstattung der vergangenen drei Tage und die mittlerweile zahlreichen Anfragen von Rückkehrern bei der KV Berlin und in den Arztpraxen.

Die am 23. Juli 2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung veröffentlichte Vereinbarung zwischen der KV Berlin und der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit bezieht sich ausschließlich auf die kostenfreie Testung auf SARS-CoV-2 bei symptomfreien Ein- und Rückreisenden aus Risikogebieten. Eine Vereinbarung zwischen KV Berlin und Senatsverwaltung, in den Arztpraxen auch symptomfreie Rückkehrer aus allen Ländern kostenfrei zu testen, existiert nicht.

Was müssen symptomfreie Rückreisende aus Risikogebieten beachten, die einen kostenfreien Test machen wollen?

Sobald die Vorbereitungen in den Praxen abgeschlossen sind – dies ist ab ca. Mitte dieser Woche, spätestens am 3. August der Fall – können diese Personen nach telefonischer Voranmeldung in allen an dieser Maßnahme teilnehmenden Vertragsarztpraxen eine Testung auf SARS-CoV-2 durchführen lassen. Als Berechtigung genügt die Glaubhaftmachung durch den Patienten, dass er aus einem Risikogebiet eingereist ist.

Die Tests sind für die Patienten – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert – kostenfrei. Die anfallenden Kosten werden von den Praxen mit der KV Berlin abgerechnet. Dabei übernimmt das Land Berlin die Kosten für die Probenentnahme. Bei einem positiven Testergebnis teilt die Praxis dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt und der getesteten Person das Ergebnis mit und kümmert sich um die entsprechenden Meldepflichten laut Infektionsschutzgesetz.

Die Teilnahme an der Vereinbarung mit der Senatsverwaltung, die seit Freitag unterschrieben vorliegt, ist für die Berliner Praxen freiwillig. Es ist also wichtig, sich vor einem Praxisbesuch unbedingt telefonisch an die Praxis zu wenden.

„Die Vereinbarung zwischen der KV Berlin und der Senatsverwaltung, symptomfreie Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten auch in den Berliner Vertragsarztpraxen kostenfrei auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, wurde abgeschlossen, um eine mögliche zweite Welle zu verhindern“, so der Vorstand der KV Berlin. Dieser ist der Meinung, dass eine Testung vor allem für diese Gruppe medizinisch sinnvoll sei. Ob die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit weitere Maßnahmen zur Eindämmung einer zweiten Corona-Welle plant, wie zum Beispiel die kostenfreie Testung aller Rückkehrer, ist der KV Berlin nicht bekannt.