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02.03.2020

Praxen können nicht jeden Husten testen, Senat muss ausreichend Schutzausrüstung stellen

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

KV Berlin appelliert an Bevölkerung und Senat

Anlässlich des ersten bestätigten Corona-Falls in Berlin appelliert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin an die Bevölkerung, sich bei begründeten Verdachtsfällen – also respiratorischen Symptomen (mit oder ohne Fieber) + Kontakt zu bestätigten Fällen bzw. Aufenthalt in Risikogebieten – an die Hotline des Berliner Senats (Tel.: 90 28 28 28) zu wenden.

Patienten, die Erkältungssymptome jeder Schwere (mit oder ohne Fieber) aufweisen, aber keine begründeten Verdachtsfälle sind, sollten den telefonischen Kontakt zu den Praxen suchen. Allerdings: „Die Berliner Praxen sind von ihrer Kapazität her nicht in der Lage, jeden Schnupfen und jeden Husten zu behandeln und bei mutmaßlichen Verdachtsmomenten abzuklären, ob es sich um eine Infektion mit dem Coronavirus handelt oder nicht“, so Dr. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. Selbstverständlich werden die niedergelassenen Ärzte in Berlin die aktuelle Situation mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Kräften unterstützen, doch dabei sind sie auf die Mithilfe der Bürger angewiesen.

„Mittlerweile müsste sich bis in die letzte Ecke Berlins herumgesprochen haben, dass gründliches Händewaschen, Nies- und Hustenetikette sowie weitgehender Verzicht auf engen Körperkontakt aktuell die wichtigsten Präventionsmaßnahmen sind“, so Ruppert. Wenn diese Regeln beachtet werden, könne eine Ansteckungsgefahr verringert werden. Sollten doch Erkältungssymptome jeder Schwere (mit oder ohne Fieber) auftreten, die eine Untersuchung durch einen Arzt notwendig machen, appelliert die KV Berlin an diese Patienten, unbedingt von einem direkten Besuch in den Praxen Abstand zu nehmen, sondern diese telefonisch zu kontaktieren. Das gilt auch für die Patienten, die aufgrund des aktuellen Corona-Falls in Berlin glauben, nunmehr betroffen zu sein.

„Jeder Arzt entscheidet individuell, ob er die anrufenden Patienten testen wird und wann er die Patienten in seine Praxis bittet“, so Ruppert. Sinnvoll sind Randzeiten der Sprechstunden und eine Behandlung in einem separaten Raum. Hier geht der Schutz der anderen Patienten, aber auch der behandelnden Ärzte und des Praxispersonals vor. Umso wichtiger sei es, dass ausreichend Schutzausrüstung in den Praxen vorhanden ist.

„In den wenigsten Praxen ist für eine solche Ausnahmesituation ausreichend Schutzausrüstung verfügbar. Deshalb haben wir die Senatsverwaltung für Gesundheit als Teil des Berliner Katastrophenschutzes aufgefordert, den niedergelassenen Ärzten schnellstmöglich die notwendige Schutzausrüstung wie zum Beispiel FFP2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Schutzkittel und ggf. auch Schutzbrillen zur Verfügung zu stellen“, so Ruppert. Es nütze niemandem etwas, wenn Ärzte und Praxispersonal Verdachtsfälle ohne Schutz behandeln und sich selbst anstecken. Dieselbe Forderung erging an die Senatsverwaltung hinsichtlich des fahrenden Dienstes des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD). „Unsere ÄBD-Ärzte können nur dann zu Verdachtsfällen fahren, wenn sie ausreichend geschützt untersuchen können. Das machen die Krankenhäuser, die Feuerwehr oder die Polizei für ihre Mitarbeiter nicht anders“, so Ruppert, der noch einmal mit Nachdruck darauf hinweist, dass die aktuelle Lage nur besonnen und durch ein klar definiertes Kommunikationsmanagement aller Beteiligten begleitet werden kann. „Die KV Berlin wird dabei alle ihre möglichen Hebel in Bewegung setzen, um dabei zu unterstützen.“

Auch weiterhin gilt folgende Vorgehensweise:

  • Es sollten alle Personen eine Abklärung vornehmen lassen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem der vom Robert Koch Institut (RKI) genannten Risikogebiete gewesen sind und Symptome (laut RKI-Definition; von leichter Erkältung bis Lungenentzündung) aufweisen.
  • Treffen diese Kriterien zu, sollten diese Personen zu Hause bleiben und zeitnah die Hotline des Senats kontaktieren.
  • Die Hotline 030-90282828, die von der Senatsverwaltung eingerichtet wurde, ist weiterhin aktiv und täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
  • Außerhalb der Sprechzeiten der Hotline kann die 116117, die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, kontaktiert werden. Hier wird aktuell ein sehr hohes Anrufer-Aufkommen verzeichnet, deshalb sollten nur Patienten mit Beschwerden anrufen.
  • Personen mit respiratorischen Symptomen jeder Schwere (mit oder ohne Fieber), die sich in Regionen mit COVID-19-Fällen aufgehalten haben, können sich telefonisch an ihren Hausarzt wenden bzw. an die KV-Hotline 116117.