Reform der Bedarfsplanung macht's möglich
In Berlin gibt es 96,5 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte – 62,5 Sitze für Hausärzte, 21,5 Sitze für Gynäkologen, 12 Sitze für Augenärzte und einen halben Sitz für Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie bzw. Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie. Dies hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin Ende Januar beschlossen. Möglich geworden sind die neuen Niederlassungsmöglichkeiten durch die geänderte Bedarfsplanungsrichtlinie, die am 1. Juli 2019 bundesweit in Kraft getreten ist.
„Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten freuen uns. Wir werden alles daransetzen, dass diese Sitze besetzt werden“, so Dr. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, der aber auch zu bedenken gibt, dass es in einigen Fachgruppen immer schwerer wird, Niederlassungswillige zu finden. Im Gegensatz zu Berlins Einwohnerzahl stagniere die Zahl der Ärzte bzw. gehe sie in einigen Bezirken sogar zurück. Besonders betroffen sind die Hausärzte, von denen ein Drittel 60 Jahre und älter ist. Etwa 800 Hausärzte werden in den nächsten fünf Jahren das Rentenalter erreichen. Leider rückt der Nachwuchs nicht schnell genug nach bzw. bevorzugen viele junge Ärzte das Angestelltenverhältnis. Ruppert: „Diesen Trend wird die KV Berlin nur schwer stoppen können, aber wir versuchen überall dort, wo Ärzte fehlen oder Sitze aus Mangel an Interesse nicht besetzt werden können, zu unterstützen. So sind wir bereits im engen Austausch mit den Bezirken, um nach Lösungen zu suchen, wie die Versorgung weiter verbessert werden kann.“
Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten gelten für ganz Berlin. Deshalb kann nicht festgelegt werden, in welchen Bezirken die neuen Sitze entstehen. Dies entscheidet der Zulassungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung – auch auf Grundlage des „letter of intent“. Diesen hat die KV Berlin gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und den Krankenkassen vereinbart, um die gleichmäßigere Verteilung der Sitze in Berlin zu unterstützen. Hierdurch konnten bereits Sitze aus besser in schlechter versorgte Bezirke verlagert werden.
Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten wurden bereits ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 16. März. Wie lange es dauert, bis sich die neuen Ärzte niederlassen können, hängt vom Zulassungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung ab.
Abschließend weist Ruppert darauf hin, dass es für die neuen Niederlassungsmöglichkeiten kein zusätzliches Geld geben wird. „Bei aller Freude über die neuen Arztsitze bereitet uns die Gegenfinanzierung große Sorgen. Wie sollen wir unseren Mitgliedern erklären, dass es eine gute Entwicklung ist, wenn durch Änderung der Bedarfsplanungszahlen mehr Arztsitze für Berlin vorgesehen sind, diese aber zu keinem Euro mehr in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung führen werden. Keine andere Berufsgruppe würde so etwas akzeptieren.“
Für den Hintergrund:
In den meisten Fachgruppen registriert die KV Berlin derzeit einen ausreichenden Versorgungsgrad zwischen 110 und 140 Prozent. Bei den Hausärzten ist der Versorgungsgrad rückläufig. Dieser lag zum Stichtag 1.7.2019 (aktuellste Zahlen) bei 103,3 Prozent.
Die Hausärzte waren Ende 2018 die erste Fachgruppe, die entsperrt wurde. 42,5 Hausarztsitze wurden ausgeschrieben und besetzt: Lichtenberg 10 Sitze; Treptow-Köpenick 11,5 Sitze; Neukölln 13,75 Sitze; Marzahn-Hellersdorf 1,5 Sitze; Spandau 1 Sitz, Reinickendorf 0,5 Sitze. Weitere 20,5 Hausarztsitze wurden im November 2019 zum 1. April 2020 vergeben: Treptow-Köpenick 0,75 Sitze; Marzahn-Hellersdorf 1,5 Sitze; Neukölln 4 Sitze; Mitte 2,5 Sitze; Steglitz-Zehlendorf 3,5 Sitze; Pankow 2,5 Sitze; Friedrichshain-Kreuzberg 1,5 Sitze; Tempelhof-Schöneberg 1,75 Sitze; Reinickendorf 2,5 Sitze