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16.01.2020

KV-Notdienstpraxen sind beste Grundlage für ein künftiges INZ-Netz in Berlin

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung
030 / 31 003-681

Reform der Notfallversorgung

Das bevorstehende Mammutprojekt zur Neuregelung der Notfallversorgung kann nur gemeinsam mit allen Mitstreitern angepackt und umgesetzt werden. „Ein Streit um Zuständigkeiten und Kompetenzen bringt uns dabei nicht weiter“, appelliert Dr. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, an alle Beteiligten, den Prozess konstruktiv und zielorientiert zu begleiten.

„Eine solche Zusammenarbeit kann gelingen, und da sprechen wir in Berlin aus Erfahrung. Vor allem in den letzten zwei Jahren haben wir im Rahmen der Reorganisation der ambulanten Notfallversorgung durchweg positive Erfahrungen im Zusammenspiel mit anderen Playern der Notfallversorgung gemacht“, so Ruppert. So konnte das aktuell acht KV-Notdienstpraxen (vier für Erwachsene/vier für Kinder) umfassende Netz ohne nennenswerte Probleme ausgebaut und gefestigt werden. Noch in diesem Jahr sollen drei weitere Notdienstpraxen (zwei für Erwachsene/eine für Kinder) folgen. „Der Auswahlprozess, aber auch die aktuellen Kooperationen mit den Krankenhäusern haben uns gezeigt, dass wir in Berlin – stationär wie ambulant – an einem gemeinsamen Strang ziehen können“, verspricht sich Ruppert dies auch für die Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, auch wenn der aktuell vorliegende Referentenentwurf noch den einen oder anderen „Stolperstein“ beinhaltet.

Positiv bewertet die KV Berlin die Entscheidung des Gesetzgebers, den Sicherstellungsauftrag zu den sprechstundenfreien Zeiten nicht an die Länder zu übertragen, sondern bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu belassen. Ebenso gut angekommen ist, dass die Telefonnummer 116117 im Rahmen eines gemeinsamen Notfallleitsystems neben der 112 eine Lotsenfunktion behalten soll. Der Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), dass an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren (INZ) unter fachlicher Leitung der KVen entstehen sollen, die für Patienten rund um die Uhr als Anlaufstelle für die Notfallversorgung dienen, gehe ebenfalls in die richtige Richtung. Allerdings stellen sich für die KV Berlin hierzu folgende Fragen: Welche wirtschaftlichen Risiken werden mit dem Betrieb von INZ verbunden sein? Wie soll die zukünftige Arbeitsverteilung in den von KVen und Krankenhäusern gemeinsam betriebenen INZ aussehen? An welchem Punkt wird entschieden, wann der Patient im INZ bleibt oder wann in die klinische Notversorgung geht? „All diese Fragen können aufgrund der bereits etablierten engen Zusammenarbeit zwischen KV Berlin und den beteiligten Krankenhäusern beantwortet werden.“

Hinsichtlich der Standortfrage wünscht sich der KV-Vize, dass der von der KV Berlin bereits eingeschlagene Weg weitergegangen wird. „Unser KV-Notdienstpraxen-Netz und die bestehenden Kooperationen mit den Krankenhäusern könnten die Grundlage für ein künftiges INZ-Netz in Berlin sein. Wir hatten bei der Planung unserer KV-Notdienstpraxen immer auch die BMG-Pläne im Blick und haben versucht, die Notdienstpraxen so im Stadtgebiet zu verteilen, dass jede Region Berücksichtigung findet und die Standorte von den Patienten gut zu erreichen sind“, so Ruppert. Das heißt natürlich nicht zwangsläufig, dass diese Entscheidung von den anderen Playern der Notfallversorgung so geteilt werde. Deshalb werde man in Berlin – wie bereits beim vorliegenden Eckpunktepapier – zeitnah das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, um gemeinsam an der Umsetzung zu arbeiten. „Am Ende zählt allein die Frage, ob sich die Menschen im Notfall darauf verlassen können, dass ihnen schnell geholfen wird. Diesen Aspekt sollten wir alle im Auge behalten, egal wie holprig der Weg hin zu einer neuen Notfallversorgung auch sein mag.“