Coronavirus-Impfverordnung: Registrierung bei der KV Berlin zur Abrechnungen von Leistungen nach CoronaImpfV
Privat- und Betriebsärzt:innen sowie überbetriebliche Dienste von Betriebsärzt:innen können seit dem 7. Juni 2021 u. a. Impfstoffe unentgeltlich über die Apotheken beziehen. Seit dem 1. September 2021 können auch Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und Krankenhäuser Leistungen auf dem Gebiet der COVID-19-Schutzimpfungen erbringen. Die Abrechnung der nach Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) durchgeführten Leistungen erfolgt mit der KV Berlin. Zur Meldung der durchgeführten Leistungen (Abrechnungsdaten) ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Dazu nutzen Sie bitte das folgende Formular.