Einrichtung oder Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 TestV
Als Einrichtung oder Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 TestV – mit Ausnahme von Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, Einrichtungen oder Diensten der Eingliederungshilfe -, beantrage(n) ich/wir die Abrechnung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung gemäß § 11 TestV in den Fällen nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 und 3 TestV.
Es wird erklärt, dass für die Testungen eine Feststellung der zuständigen Stelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beantragt ist, in der die Menge der genehmigten PoC-Antigen-Testungen festgestellt wird.
Ich/Wir sind Einrichtung oder Unternehmen nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)):
Als Verantwortlicher erkläre ich mit der Unterschrift verbindlich, dass die Einrichtung
keine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung oder kein nach Maßgabe des gemäß § 45a Absatz 3 SGB XI erlassenen Landesrechts anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag Einrichtung oder Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nr. 7 TestV
Als Zahnarztpraxis, Praxis anderer humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden oder Rettungsdienst nach § 4 Absatz 2 Nr.7 TestV, beantrage(n) ich/wir die Abrechnung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests oder Antigen-Tests zur Eigenanwendung gemäß § 11 TestV in den Fällen nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 TestV.
Ich/Wir sind Einrichtung oder Unternehmen nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)):
Abschluss der Registrierung
Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Antragsteller übermittelt hat, ohne Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c), Absatz 3 DSGVO i. V. m. den Aufgaben der Coronavirus-Testverordnung für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang erfolgt.
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