Für Praxen > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Teilnahme und Abrechnung
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Kontakt
Abteilungsleiter
Volker Wiggers
ÄBD-Büro
Romy Müller / Heike Müller / Thomas Wille
030 31 003-Durchwahl
-267
-268
aebd@kvberlin.de
Büro Praxismanagement
Pia Bachmann / Jeannette Grünberg / Kalina Witt
030 31 003-602
ndp@kvberlin.de
Bitte Bürozeiten beachten:
Mo. bis Do.: 8.30–12 Uhr / 14–16 Uhr
Fr.: 8.30–14 Uhr
Eine Kernaufgabe der KV Berlin ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin. Dazu gehört die Organisation eines ambulanten Notdienstes. Zur Teilnahme an diesem ärztlichen Bereitschaftsdienst berechtigt oder verpflichtet sind grundsätzlich alle in eigener Praxis niedergelassenen Mitglieder der KV Berlin, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen nach § 311 SGB V sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte. Durchgeführt und organisiert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Bereitschaftsdienstordnung.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst verschiedene Dienste. Dieser Überblick informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Regelungen. Auch Antragsformulare zum Download stehen hier bereit.
Fahrender Dienst
Voraussetzungen für die Teilnahme
Teilnehmen können alle Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Praktische Ärzte sowie andere geeignete Ärzte mit ausreichender ärztlicher Berufserfahrung
Erforderliche Nachweise:
- Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
- Abgeschlossener Qualitätssicherungskurs oder Teilnahme an Fortbildungen mit notdienstspezifischen Inhalten, insbesondere zur Reanimation (Nachweis alle zwei Jahre mit mindestens zehn Fortbildungspunkten)
- Teilnahme am Einführungskurs für den fahrenden Dienst
- Teilnahme an einer Einweisungsfahrt
Für Vertragsärztinnen und -ärzte, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:
- Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am fahrenden Dienst (E-Mail an aebd@kvberlin.de genügt)
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte
- Schriftlicher Antrag im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Regelungen
- Dienstzeiten
- Tagesdienste: Mo. bis Fr. 7.30–17.30 Uhr
- Sa., So., Feiertage 7.30–15 Uhr (auf Wunsch auch bis 16.30 Uhr); 9.30–17 Uhr (auf Wunsch auch bis 18.30 Uhr)
- Abend-/Nachtdienste: täglich 18–22 Uhr (auf Wunsch auch bis 24 Uhr); 20–4 Uhr (auf Wunsch auch bis 6.30 Uhr)
- Dienstplanung der Tagesdienste (Mo. bis Fr. 7.30–18 Uhr) über das ÄBD-Büro
- Dienstplanung über BD Online
- Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
Abrechnung
- Erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
- Hausbesuchsdienst Mo. bis Fr. 7–19 Uhr: EBM-Ziffer 01412 T
- Fahrender ärztlicher Bereitschaftsdienst (sonstige Zeiten): EBM-Ziffern 01212 und 01418
Anträge und Kontakt
Dokumente zum Download
Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
ÄBD-Büro
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Abgeschlossene Facharztausbildung
- Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
Für Vertragsärztinnen und -ärzte, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:
- Die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst ist verpflichtend Angestellte Ärzte werden ggf. über den Arbeitgeber für Dienste eingeplant
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte
- Schriftlicher Antrag im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit ist nicht ausreichend)
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Regelungen
- Für Kinder- und Jugendärzte ist die Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtend. Eingeschlossen sind Vertragsärzte, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V.
- Dienstzeiten 1. Oktober bis 31. März:
Fr. von 15–21 Uhr
Sa., So., Feiertage 9–21 Uhr - Dienstzeiten 1. April bis 30. September:
Fr. von 15–20 Uhr
Sa., So., Feiertage 9–20 Uhr - Dienstplanung über BD Online
- Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
Abrechnung
- Vergütet wird 60 Euro pro Stunde, 20 Euro pro GKV-Fall, maximal 120 Euro (an Feiertagen maximal 140 Euro die Stunde)
- Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt durch den behandelnden Arzt
- Es wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 13 Euro je Privatpatient in Abzug gebracht
Anträge und Kontakt
Dokumente zum Download
Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Büro Praxismanagement
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Notdienstpraxen für Erwachsene
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Praktische Ärzte sowie andere geeignete Ärzte mit ausreichender ärztlicher Berufserfahrung
- Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
- Abgeschlossener Qualitätssicherungskurs oder Teilnahme an Fortbildungen mit notdienstspezifischen Inhalten, insbesondere zur Reanimation (Nachweis alle zwei Jahre mit mindestens zehn Fortbildungspunkten)
Für Vertragsärztinnen und -ärzte, MVZ und Einrichtungen nach § 311 SGB V:
- Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am fahrenden Dienst (E-Mail an ndp@kvberlin.de genügt)
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte
- Schriftlicher Antrag im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
- Formular zur Bekanntgabe der Bankverbindung
Regelungen
- Dienstzeiten 1. Oktober bis 31. März:
Fr. von 15–21 Uhr
Sa., So., Feiertage 9–21 Uhr - Dienstzeiten 1. April bis 30. September:
Fr. von 15–20 Uhr
Sa., So., Feiertage 9–20 Uhr - Dienstplanung über BD Online
- Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
Abrechnung
- Vergütet wird 60 Euro pro Stunde, 20 Euro pro GKV-Fall, maximal 120 Euro (an Feiertagen maximal 140 Euro die Stunde)
- Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt durch den behandelnden Arzt
- Es wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 13 Euro je Privatpatient in Abzug gebracht
Anträge und Kontakt
Dokumente zum Download
Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Büro Praxismanagement
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Dienst zur Todesfeststellung und Leichenschau
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Approbation als Arzt
- Ausreichende ärztliche Berufserfahrung
- Eigener Pkw
Für Vertragsärztinnen und -ärzte:
- Schriftliche Interessenbekundung zur Teilnahme am fahrenden Dienst (E-Mail an aebd@kvberlin.de genügt)
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte
- Schriftlicher Antrag im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Regelungen
- Dienstzeiten: täglich 7–19 Uhr und 19–7 Uhr (jeweils zwei Ärzte)
- Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
Abrechnung
Privatliquidation (GOÄ)
Anträge und Kontakt
Dokumente zum Download
Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
ÄBD-Büro
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Telefonischer Beratungsdienst
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Praktische Ärzte sowie andere geeignete Ärzte mit ausreichender ärztlicher Berufserfahrung
- Eintrag ins Arztregister der KV Berlin
- Vertragsärztinnen und -ärzte: Mindestens einjährige Tätigkeit in einer KV-Notdienstpraxis, einer vergleichbaren medizinischen Einrichtung oder im fahrenden ÄBD mit mindestens 100 Stunden Diensterfahrung
- Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte: Mindestens zweijährige Tätigkeit in einer KV-Notdienstpraxis, einer vergleichbaren medizinischen Einrichtung oder im fahrenden ÄBD mit mind. 200 Stunden Diensterfahrung
- Mindestens zwei Einweisungsdienste durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte der Leitstelle mit positivem Votum durch die Einweisenden
Für Vertragsärztinnen und -ärzte:
- Schriftlicher Antrag im Original
- Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
Für Nicht-Vertragsärztinnen und -ärzte
- Schriftlicher Antrag im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Umfang der erlaubten Dienste sowie die Gültigkeit des Vertrages abdeckt (Achtung: Eine allgemeine Bestätigung über gelegentliche ärztliche Tätigkeit reicht nicht aus)
- Einwilligungserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten
- Formular zur Bekanntgabe der Bankverbindung
Regelungen
- Dienstzeiten: täglich 8–14 Uhr, 14–19 Uhr und 19–24 Uhr
- Weitere Informationen in der Bereitschaftsdienstordnung
Abrechnung
Vergütet wird ein Stundenhonorar von 60 Euro und 7,50 Euro pro durchgeführte Beratung gedeckelt auf 120 Euro pro Stunde (140 Euro pro Stunde an Feiertagen).
Anträge und Kontakt
Dokumente zum Download
Bitte schicken Sie Anträge und die benötigten Nachweise schriftlich im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst
ÄBD-Büro
Masurenallee 6 A
14057 Berlin