Zytologische Untersuchungen: neues Muster 39 zum 1. Januar 2020
Das neue "Muster 39" für die Kommunikation zwischen Gynäkologen und Zytologen muss ab Jahresbeginn verwendet werden, die alte Version verliert zum Stichtag ihre Gültigkeit. Die Erstausstattung der Praxen mit den neuen Formularen erfolgt Anfang Dezember durch den Paul-Albrecht-Verlag.
Das Muster wurde inhaltlich an die Dokumentationsvorgaben des neuen Programms
zur organisierten Krebsfrüherkennung des Zervixkarzinoms angepasst, welches
als neue Leistung auch die Abklärungskolposkopie und den Test auf Humane
Papillomviren (HPV) beinhaltet. Informationen zum Test – verwendeter Test,
Ergebnis, Virustyp – sowie zur HPV-Impfung sind dann als Teil der neuen
Dokumentationsvorgaben auf dem Muster einzutragen. Entfallen werden dafür
die Angaben zur rektalen Untersuchung und zum Blutdruck.
Neben den gedruckten und Blankoformularen wird auch eine digitale Version des
neuen Musters 39 zur Verfügung stehen.
(Quelle: KV Berlin)
Autor: KV Berlin |
Erstellt am: 20.11.2019