Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie zu beachten.
Die Arzneimittel-Richtlinie regelt auch den Leistungsumfang für arzneimittelähnliche Medizinprodukte (z.B. einige Läuse- und Abführmittel) und für enterale Ernährung.
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(Quelle: KV Berlin)