Grundlage
Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) auf der Grundlage von § 73a SGB V mit der AOK Nordost, dem BKK LV Mitte, der BIG direkt gesund, der Knappschaft, der SVLFG und dem vdek, Inkrafttreten: 01.07.2013
2.7 MB [72 Seiten]
Leistungen
- SNR 99201C-99202C Dokumentation
- SNR 99203 Betreuungspauschale
- SNR 99204 Betreuungspauschale (fachärztliche Versorgung)
- SNR 99209-99210 Patientenschulungen
Wer kann an dem Vertrag teilnehmen
Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen
Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
- Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Praktischer Arzt
oder
- Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V
und
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
- Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung "Pneumologie"
und/oder
- Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Teilgebietsbezeichnung "Lungen- und Bronchialheilkunde"
oder
- Arzt mit der Arztbezeichnung "Lungenarzt" bzw. "Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde"
oder
- Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, jedoch mit nachgewiesener pulmologischer Schwerpunkttätigkeit und Genehmigung zur Abrechnung der GO-Nrn. 13650 und 13651 durch die KV Berlin
und
- Kenntnisnahme der Vertragsinhalte durch das Praxismanual
Apparative Voraussetzungen
Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes, insbesondere zur Durchführung der Spirometrie
Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
Möglichkeit zur Durchführung der folgenden Untersuchungen:
- Spirometrie mit einem geprüften CE-Geräte
- Bestimmung der kapillaren Blutgase
- Röntgenaufnahme Thorax
- Ganzkörper-Plethysmographie mit einem CE-geprüften Gerät
Weitere Anforderungen
- jährliche Teilnahme an COPD-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV, Ärztekammer oder Fachgesellschaften)
Abrechnung
Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt
PDF, 915 KB [4 Seiten]
Teilnahmeerklärung Facharzt
PDF, 972 KB [4 Seiten]
Ergänzungserklärung angestellter Arzt
PDF, 19 KB [2 Seiten]
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Arzneimitteltherapie als Praxisbesonderheit
Seit 01.01.07 gilt der Einsatz von Arzneimitteln nach der RSAV-Anforderung an die DMP Asthma bronchiale und DMP COPD als Praxisbesonderheit, soweit er die entsprechenden Durchschnittskosten der Fachgruppe übersteigt.;
(Quelle: KV Berlin)