Bitte beachten: Dieser Vertrag ist mit der Aufnahme der Tonsillotomie in
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.07.2019 außer
Kraft getreten.
Grundlage
Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie
im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung mit der Novitas
BKK, Inkrafttreten: 16.5.2011
980 KB [38 Seiten]
Leistungen
SNR 99020-99029 Leistungen des Operateurs
SNR 99030-99035 Leistungen des Anästhesisten
SNR 99036-99037 Postoperative Leistungen
Wer kann an dem Vertrag teilnehmen
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Anästhesie
- Konservativ tätige Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
sowie Fachärzte für Anästhesie können ohne Abgabe der
Teilnahmeerklärung an dem Vertrag teilnehmen.
Fachliche Anforderungen
- Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
und
- Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen
des ambulanten Operierens
und
- Verpflichtung zur eigenständigen Durchführung von mindestens
10 Tonsillotomien mit Laser bei Kindern oder alternativ mindestens 20 laserchirurgische
Eingriffe der HNO-Chirurgie bei Kindern an Weichteilgeweben
und/oder
- Verpflichtung zur eigenständigen Durchführung von mindestens 10
Tonsillotomien mit Coblation bei Kindern oder alternativ mindestens 20 coblationschirurgische
Eingriffe der HNO-Chirurgie bei Kindern an Weichteilgeweben
und/oder
- Verpflichtung zur eigenständigen Durchführung von mindestens 10
Tonsillotomien mit Radiofrequenz bei Kindern oder alternativ mindestens 20
radiofrequenzchirurgische Eingriffe der HNO-Chirurgie bei Kindern an Weichteilgeweben
und
- Bei Anwendung von Lasergeräten: Nachweis über die erfolgreiche
Teilnahme an einem Laserschutz-Kurs (gemäß den Anforderungen der
Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 in der jeweils gültigen Fassung)
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen
- Durchführung der Tonsillotomie ausschließlich mit den folgenden
Geräten der HNO-Chirurgie:
Lasergeräte (CO2-Laser, Diodenlaser, Nd: YAG-Laser),
Radiofrequenzgeräte,
Coblationsgeräte
- Nachweis über die regelmäßige Wartung der Geräte (Wartung
darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen) bzw. Nachweis über
den Kauf eines Neugeräts
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen gemäß § 4
Abs. 5b: MPG, MPBetreibV, UVV BGV2 (bei Einsatz eines Lasers), Sicherheit
von Lasereinrichtungen DIN EN 60825-1, Augenschutz DIN EN 207
(In begründeten Fällen sind nach Aufforderung der KV Berlin die
entsprechenden Nachweise vorzulegen.)
- Bereitstellung und Einhaltung der erforderlichen baulichen, apparativ-technischen
und hygienischen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung
von Tonsillotomien gemäß den Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung
nach § 115b SGB V
Weitere Anforderungen
- Einverständnis zur namentlichen Veröffentlichung auf der KV- Internetseite
(www.kvberlin.de)
- Einhaltung entsprechender Leitlinien und anderer Regularien zur Qualitätssicherung
in ihrer jeweils gültigen Fassung
- 24-Stunden Rufbereitschaft nach der Operation
- Verpflichtung zur Anwesenheit des Anästhesisten und des Anästhesie-Pflegers
oder des OP-Pflegers während der gesamten Dauer der Durchführung
der Tonsillotomie
- Dokumentation der prä-, intra- und postoperativ erbrachten Leistungen
(Anlage 4.1, 4.2, 4.3 und 5)
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
96 KB [4 Seiten]
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uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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