Grundlage
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135
Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen,
Inkrafttreten: 1.4.1992
384 KB [4 Seiten]
Leistungen
- Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer (03322
EBM, 04322 EBM, 13252 EBM, 27322 EBM)
- Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG
von mindestens 18 Stunden Dauer
(03241 EBM, 04241 EBM, 13253 EBM, 27323 EBM)
Wer kann die Leistung beantragen
- Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie"
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung
"Kinder-Kardiologie"
- Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Praktischer Arzt
- Arzt ohne Gebietsbezeichnung
- Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachliche Anforderungen
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung
"Arzt für Innere Medizin"
oder
- • Nachweis über die selbständige Durchführung von
mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKGs, einschließlich
Auswertung und Beurteilung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über die vom Hersteller oder Lieferanten ausgefüllte
Gewährleistungsgarantie
Abrechnung
Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung
erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei
das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht
möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
88 KB [3 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)