Grundlage
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über
ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ("Richtlinien
über künstliche Befruchtung") in der Fassung vom 14.8.1990, zuletzt
geändert am 16.03.2017, Inkrafttreten: 02. Juni 2017
70 KB [12 Seiten]
Leistungen
Wer kann die Leistung beantragen
- Fachärzte für Gynäkologie
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen
Beratung des Ehepaares
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Nachweis über die Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung
oder
- Nachweis über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin
und
- Nachweis über die Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung
Insemination ohne Stimulation
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Insemination nach hormoneller Stimulation
- Nachweis über die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin gemäß § 121a SGB V
In-Vitro-Fertilisation (einschl. Insemination nach hormoneller Stimulation)
- Nachweis über die Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin gemäß § 121a SGB V
und
- Nachweis über die Genehmigung der KV Berlin zur Teilnahme am ambulanten
Operieren gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b
Abs. 1 SGB V
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem
hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung
erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende
Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
261 KB [4 Seiten]
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diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)