Grundlagen
Vereinbarung über die Erstattung von Sachkosten für Dauerkatheter und Ventile gemäß § 83 SGB V mit der AOK Berlin – Die Gesundheitskrankenkasse, dem BKK-Landesverband Ost, der BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse, der Knappschaft, der Krankenkasse für den Gartenbau sowie mit dem Verband der Ersatzkassen
(vdek) e. V., Inkrafttreten: 1.4.2009
Vereinbarung
(366 KB [4 Seiten])
Leistungen
SNR 99700 Suprapubische Katheter (Silikon)
SNR 99701 Transurethrale Katheter (Silikon)
SNR 99702 Transurethrale Katheter (Latex)
SNR 99703 Katheterventile
Wer kann die Leistung beantragen
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o. g. Fachrichtung
Weitere Anforderungen
- Die an der Vereinbarung teilnehmenden Vertragsärzte haben die Pflicht, sich von der Qualität der von ihnen angeforderten Dauerkatheter und Ventile zu überzeugen und die Ware bei eventuellen Mängeln zu
reklamieren
Abrechnung
Bitte beachten Sie: Der Beitritt zur Vereinbarung erfolgt erst mit der Bestätigung der zu unterzeichnenden Beitrittserklärung durch die KV Berlin. Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Beitrittserklärung
69 KB [2 Seiten]
Bedarfsmeldung
17 KB [1 Seite]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie
uns diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
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(Quelle: KV Berlin)