Grundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs.
2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (QS-Vereinbarung IVM) in der
Fassung vom 01.10.2019, Inkrafttreten: 01.10.2014
(81 KB [12 Seiten])
Leistungen
31371 EBM Intraokularer Eingriff rechtes Auge
31372 EBM Intraokularer Eingriff linkes Auge
31373 EBM Intraokularer Eingriff beide Augen
(Belegärztliche Eingriffe analog in Kapitel 36 EBM)
Wer kann die Leistung beantragen
- Facharzt für Augenheilkunde
Fachliche Anforderungen
- Facharzt der o. g. Fachrichtung
und
- Nachweis über die selbstständige Auswertung von mindestens 250
Floureszenzangiographien am Augenhintergrund unter Anleitung eines
Arztes*, der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung
im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
oder
- Nachweis über die selbstständige Erbringung von mindestens 500
Floureszenzangiographien am Augenhintergrund vor dem 01.10.2014
oder
- Nachweis über die selbständige Erbringung vor dem 01.10.2014 bzw.
selbständige Auswertung von insgesamt mindestens 250 Floureszenzangiographien
am Augenhintergrund unter Anleitung eines Arztes*, der nach der Weiterbildungsordnung
in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
und
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100
intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie)
und
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Befundung
von 100 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung
eines Arztes*, der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung
im Gebiet Augenheilkunde befugt ist
oder
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 200
OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung eines Arztes*,
der nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang zur Weiterbildung im Gebiet
Augenheilkunde befugt ist
und
- Nachweis von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung
von intravitrealen Medikamenteneingaben, insbesondere zur aktuellen Indikation,
Techniken und dem Komplikationsmanagement
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens 4 Stunden Dauer
zur intravitrealen Medikamenteneingabe mit aktuellen Indikationen, Techniken
und dem Komplikationsmanagement. (Der Kursleiter muss mindestens 200 intravitreale
Medikamenteneingaben selbständig durchgeführt und 2.000 Fluoreszenzangiographien
selbständig ausgewertet haben.)
oder
- nach dem 01.01.2010 erworbene Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben,
insbesondere zur aktuellen Indikation, Techniken und dem Komplikationsmanagement
oder
- Nachweis über die selbständige Durchführung von 100
intravitrealen Medikamenteneingaben.
*Bei einer teilweisen Befugnis muss dieser zusätzlich die Anforderungen
an die fachliche Befähigung nach § 3 der Vereinbarung erfüllen.
Räumliche Voraussetzungen
- Nachweis über die Erfüllung der räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 durch den vollständigen Grundriss der Operationseinrichtung/en inklusive der erforderlichen Nebenräume
Weitere Anforderungen
- Nachweis über die Erfüllung der apparativ-technischen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1
- Anwendung der fachgerechten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren gemäß § 4 Abs. 2
- Nachweis über ein Sterilisationsgerät bei Verwendung von sterilisierbaren Instrumentarien gemäß § 4 Abs. 3
- Vorhalten eines Operationsmikroskops sowie ein passendes Instrumentarium für das Komplikationsmanagement gemäß § 4 Abs. 4
- Einverständniserklärung für Praxisbegehungen gemäß § 8 Abs. 2
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
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(Quelle: KV Berlin)