Zum 1.7.2011 hat die KV Berlin mit den zuvor am Berliner Projekt teilnehmenden Krankenkassen einen neuen Vertrag nach § 73 c SGB V zum Berliner Projekt - die Pflege mit dem Plus geschlossen. Dieser Vertrag löst die ehemalige Rahmenvereinbarung des Berliner Projektes, die zum 30.6.2011 endete, ab.
Ziel des neuen Vertrages ist es, die qualitätsgesicherte Versorgung insbesondere chronisch, multimorbider und psychisch Erkrankter in stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten und darüberhinaus durch die besondere ärztliche Versorgung weiterzuentwickeln.
Grundlage
Berliner Projekt – Die Pflege mit dem Plus, Vertrag gemäß
§ 73 c SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,
der IKK Brandenburg und Berlin, der BAHN-BKK, der Siemens-Betriebskrankenkasse,
Inkrafttreten: 1.7.2011
1.2 MB [29 Seiten]
Leistungen
SNR 99889 je Versicherten pro Kalendertag (In dieser Pauschale sind nicht die Leistungen zur Verordnung der spezialisierten
ambulanten Palliativversorgung (SAPV) (nach EBM) sowie der Impfleistungen enthalten.)
Ab dem 01.04.2014 sind die neuen MRSA-Gebührenordnungspositionen (Abschnitt 30.12 EBM) neben der medizinischen Grundversorgung abrechenbar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen zur Diagnostik und Behandlung von MRSA bei der KV Berlin zu stellen. Weitere Informationen zu MRSA erhalten Sie auf der Infoseite zur QS-Leistung MRSA.
Wer kann am Vertrag teilnehmen
- FÄ für Innere Medizin
- FÄ für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die an der
hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie
- stationäre Pflegeeinrichtungen
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevoraussetzungen für Vertragsärzte
- (Fach-) Arzt einer der o.g. Fachrichtungen
und
- Eintrag im Arztregister
und
- eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V im
Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
entsprechend dem Behandlungsbedarf des Bewohnerklientels der Projekteinrichtung
und
- Nachweis über die Kooperation des Vertragsarztes mit einer oder mehrerer
Pflegeeinrichtungen, die nach § 140 a SGB V i.V.m. § 92 b SGB XI
am Vertrag zum Berliner Projekt teilnehmen und über eine Bestätigung
der Krankenkassen zur Teilnahme verfügen (Bereits bestehende Kooperationen,
die der KV Berlin im Rahmen des Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht
erneut nachgewiesen werden.)
Teilnahmevoraussetzungen für stationäre Pflegeeinrichtungen
- Nachweis über eine Ermächtigung nach § 31 Ärzte-ZV
oder
- Nachweis über eine Ermächtigung nach § 119 b SGB V
und
- Nachweis über die Teilnahme an dem Vertrag nach § 140 a SGB V
i.V.m. § 92 b SGB XI zum Berliner Projekt sowie über eine Bestätigung
der Krankenkassen gemäß § 3 Abs. 2 (Bereits bestehende Kooperationen,
die der KV Berlin im Rahmen des Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht
erneut nachgewiesen werden.)
und
- Meldung der für die ärztliche Versorgung nach diesem Vertrag
angestellten Ärzte und deren Beschäftigungsumfang an die KV Berlin
und
- Benennung eines Leiters (Sofern dieser nicht Mitglied der KV Berlin ist,
gelten für ihn entsprechend die sich aus § 81 Abs. 5 SGB V sowie
aus diesem
Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.)
und für die in der stationären Pflegeeinrichtung angestellten Ärzte
- eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V im Rahmen
von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
entsprechend dem Behandlungsbedarf des Bewohnerklientels der Projekteinrichtung
Abrechnung
Bitte beachten Sie: Ärzte dürfen diese Leistung
erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei
das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht
möglich.
Teilnahmeerklärung
170 KB [5 Seiten]
Die PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar. Bitte übersenden Sie uns
diese nach dem Druck handschriftlich unterschrieben und mit dem Praxisstempel
versehen!
(Quelle: KV Berlin)