Grundlage
Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V (gültig ab 01.12.2011)
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Leistungen
Zum 1. Dezember 2011 wurde die Vereinbarung von Qualitäts-
sicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei sonstigen stationsersetzenden Eingriffen einschließlich der notwendigen Anästhesien gemäß § 135 Abs. 2 SGB V neu verabschiedet. Ergänzend zu den Leistungen des Kapitels 31.2 des EBM (aufgeführt in der Anlage 1 zum Grundvertrag nach § 115 b SGB V = Abschnitt 1) sind Leistungen aus den arztgruppenspezifischen Kapiteln des EBM (Abschnitte 2 und 3) den Regelungen zum ambulanten Operieren unterworfen.
Wer kann die Leistung beantragen
Facharztgruppen gemäß § 4 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, HNO-Heilkunde, Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie Radiologie, Urologie
Fachliche Anforderungen
Erbringung nur von Fachärzten, unter Assistenz von Fachärzten oder unter ihrer unmittelbaren Aufsicht und Weisung
und
Nachweis über den Abschluss einer zusätzlichen Weiterbildung für bestimmte Eingriffe
und
Anwesenheit mindestens eines qualifizierten Mitarbeiters oder eines Assistenten
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Gliederung der Eingriffe nach Ausmaß und Gefährdungsgrad in
- Operationen
- kleine invasive Eingriffe
- invasive Untersuchungen, vergleichbare Maßnahmen und Behandlungen
mit unterschiedlichen Anforderungen an den Ort der Leistungserbringung, die baulichen, apparativ-technischen, hygienischen und personellen Voraussetzungen.
Abrechnung
Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung: Ambulantes Operieren
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Standortwechsel
116 KB [5 Seiten]
Teilnahmeerklärung zum AOP nach § 115 SGB V
81 KB [2 Seiten]
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(Quelle: KV Berlin)