Vertretungen für eine nachzubesetzende Arztstelle
Neues Formular zur Genehmigung der Beschäftigung eines Vertreters für eine vakante Arztstelle vereinfacht die Antragstellung.
Laut § 32 b Abs. 6 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
ist es zulässig, einen Vertreter für einen angestellten Arzt zu beschäftigen
und kann maximal für eine Dauer von sechs Monaten angezeigt werden. Gründe
für eine Vertretung sind insbesondere die Freistellung eines angestellten
Arztes, das Enden des Anstellungsverhältnisses durch Kündigung, Tod
oder andere Gründe.
Ab Oktober 2018 gibt es zur Vereinfachung der Antragstellung ein neues Formular
zur Genehmigung der Beschäftigung eines Vertreters für eine vakante
Arztstelle. Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular an das Arztregister
der KV Berlin.
Weitere Informationen auf der Infoseite
Vertretungsregelungen
(Quelle: KV Berlin)
Autor: KV Berlin |
Erstellt am: 04.10.2018