Seit 1.1.2013 fällt die Praxisgebühr weg. Gesetzlich Krankenversicherte müssen keine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Quartal mehr zahlen, wenn sie einen Haus- oder Facharzt aufsuchen. Damit entfällt auch für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, den sie seit Einführung der Gebühr im Jahr 2004 für die Krankenkassen übernehmen mussten. Überweisungen behalten unabhängig von der Frage der Praxisgebühr ihre Gültigkeit und bleiben davon unberührt. Sie sind laut Bundesmantelvertrag für Ärzte bei medizinischer Indikation vorgesehen.
Die KV Berlin hat im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden und den Krankenkassen in Berlin auf Basis der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie einen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung für den Zulassungsbezirk Berlin beschlossen. Er wird nach der Nichtbeanstandung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veröffentlicht. Kurzfristig wird es keine gravierenden Änderungen geben. Notwendig geworden war der Bedarfsplan durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.12.2012 infolge der Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, in Kraft getreten am 1.1.2012. [mehr...]
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat in seiner Sitzung am 06.02.2013 für folgende Arztgruppen Zulassungsbeschränkungen für den Zulassungsbezirk Berlin angeordnet: [mehr...]