Praxisgebühr Seit 1.1.2013 fällt die Praxisgebühr weg. Gesetzlich Krankenversicherte müssen keine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Quartal mehr zahlen, wenn sie einen Haus- oder Facharzt aufsuchen. Damit entfällt auch für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, den sie seit Einführung der Gebühr im Jahr 2004 für die Krankenkassen übernehmen mussten. Überweisungen behalten unabhängig von der Frage der Praxisgebühr ihre Gültigkeit und bleiben davon unberührt. Sie sind laut Bundesmantelvertrag für Ärzte bei medizinischer Indikation vorgesehen.

Aktuelle Meldungen

Pressemitteilung vom 18.04.2013:
Bereinigung: Senatsgesundheitsverwaltung bestätigt korrektes Handeln der KV Berlin

Zum Artikel "Bereinigung: Gelbe Karte für KV Berlin" in der Ärzte Zeitung vom 18.4.2013 [mehr...]

Statement vom 12.04.2013:
KV-Vorsitzende: Ärztlicher Bereitschaftsdienst entlastet Rettungsdienst

Desorganisation und Personalmangel im Rettungssystem sind nicht Zuständigkeit der KV Berlin [mehr...]

Bedarfsplan für Berlin

Die KV Berlin hat im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden und den Krankenkassen in Berlin auf Basis der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie einen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung für den Zulassungsbezirk Berlin beschlossen. Kurzfristig wird es keine gravierenden Änderungen geben. Notwendig geworden war der Bedarfsplan durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.12.2012 infolge der Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, in Kraft getreten am 1.1.2012. [mehr...]

Zulassungsbeschränkungen in Berlin 2013

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat in seiner Sitzung am 06.02.2013 für folgende Arztgruppen Zulassungsbeschränkungen für den Zulassungsbezirk Berlin angeordnet: [mehr...]

button_drucken
Copyright ©2007 Kassenärztliche Vereinigung Berlin