Bei der Abfrage zur Rollstuhleignung der Praxen wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Praxis ist barrierefrei zugänglich (nach DIN 18024-2):
Praxis ist bedingt barrierefrei zugänglich:
Sonstiges Einrichtungen für Behinderte wie Aufzug, behindertengerechtes WC, behindertengerechter Parkplatz oder Gebärdensprachenkenntnisse des Praxispersonals werden ggf. gesondert aufgeführt.