In keinem anderen Bereich des Gesundheitswesens gibt es so viele Regelungen und Qualitätskontrollen wie im ambulanten vertragsärztlichen Sektor: weder in der privatärztlichen Versorgung noch im Krankenhaus noch bei Verträgen, die Krankenkassen direkt mit Ärzten schließen. In Berlin unterliegen mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen einer besonderen Qualitätssicherung durch die KV. Dies sind 99 Prozent aller Leistungen, die derzeit durch eine externe Qualitätskontrolle überprüft werden.
Für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bedeutet das, dass sie für viele Leistungen
zusätzlich besondere Anforderungen und Qualitätskriterien nachweisen müssen. Denn nur dann dürfen
sie diese Leistungen auch für Kassenpatienten erbringen.
Welche Leistungen qualitätsgesichert und damit genehmigungspflichtig sind,
wie viele Abrechnungsgenehmigungen für welche Leistungen erteilt wurden und wie
viele entzogen, weil die Qualität nicht stimmte, erfahren Sie in den jährlich
erscheinenden Qualitätsberichten KV Berlin. Außerdem informieren die Broschüren an Beispielen
darüber, welche fachlichen, organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen
Voraussetzungen die Ärzte für die Genehmigung einer Leistung nachweisen
müssen und wie die Einhaltung der Vorgaben fortlaufend durch die KV geprüft
wird.
Qualitätsbericht
2010 Kurzfassung (PDF, 1.35 MB)
Qualitätsbericht
2010 (Langfassung - Teil 1) [PDF, 756 KB]
Qualitätsbericht
2010 (Langfassung - Teil 2) [PDF, 1.17 KB]
(Quelle: KV Berlin)