Malus-Regelung? Das war im Jahr 2007. Damals trat eine Bestim-
mung in Kraft, wonach Ärzte, die bei bestimmten Arzneimitteln speziell festgelegte Tagestherapiekosten wesentlich überschritten, zur Kasse gebeten werden sollten.
Klingelts jetzt? Dann vielleicht, weil Sie zu jenen 3.300 Ärzten gehören, denen vor einiger Zeit ein Bescheid der Prüfungsstelle ins Haus flatterte: Denen sind Sie aufgefallen, weil Sie angeblich deutlich über das Limit der schon erwähnten Tagestherapiekosten hinaus verordnet haben. Und jetzt hat man Ihnen geschrieben: "Die Festsetzung von Maßnahmen wird abgelehnt." Ende gut, alles gut!