Blutzuckerteststreifen werden sozialrechtlich als Arzneimittel angesehen. Die Kosten fließen in die Berechnung der Arzneimittelausgaben und der Richtgrößenvolumina ein. Blutzuckerteststreifen unterliegen allerdings nicht der Apothekenpflicht. Es können neben Apotheken auch andere günstige Bezugswege von dem Versicherten genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Krankenkassen.
Zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gehören neben den Kosten auch die Verordnungsmengen.
Blutzuckerteststreifen können verordnet werden, sofern die Kontrolle durch den Patienten medizinisch indiziert ist. Die selbstständig durchgeführte Bestimmung des Blutzuckers dient dem Diabetiker zur Kontrolle der aktuellen Stoffwechsellage und zur Dosierung des
Insulins. Die Häufigkeit der Messungen hängt von der jeweiligen Therapie ab.
- Intensivierte Insulintherapie: Bei der intensivierten Insulintherapie und der Pumpentherapie dient die Bestimmung der Blutglukosewerte der bedarfsgerechten Insulingabe zu einer Mahlzeit und der Kontrolle der Stoffwechsellage.
- Konventionelle Therapie: Bei der konventionellen Therapie folgt aus der Bestimmung des Blutglukosewertes keine sofortige Anpassung der Therapie. Entsprechend braucht dieser Diabetiker bei guter Einstellung seinen Blutglukosewert nur gelegentlich oder in außergewöhnlichen Situationen zu kontrollieren.
- Therapie eines nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetiker: Bei der Therapie eines nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikers mit Tabletten ist eine Messung des Blutglukosespiegels in der Regel nicht erforderlich.
- Patienten sollten ihre Werte dokumentieren: Die Werte sollten von dem Patienten in einem Tagebuch dokumentiert werden, um den Erfolg der Behandlung kontrollieren zu können. Bei jedem Patienten ist anhand seiner individuellen Blutzuckerwerte die Häufigkeit der Messungen zu besprechen.
Bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen ist auch zu bedenken, dass erfahrene Langzeitpatienten mit gelegentlichen Messungen auskommen können.
Als Orientierungshilfe zur Verordnung einer adäquaten Menge geben wir Ihnen nebenstehend eine Empfehlung zur Kenntnis, die vom Berufsverband der Allgemeinmediziner und den diabetologischen Schwerpunktpraxen in Sachsen- Anhalt sowie dem Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Diabetiker Bundes gemeinsam erstellt wurde.
Diese Therapieempfehlungen zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei Diabetikern sind unabhängig von der Teilnahme an einem Disease-Management- Programm (DMP).
Wie viel Blutzucker-Teststreifen kann ich verordnen? (PDF, KB; Quelle: KV
Sachsen-Anhalt)
Die Krankenkassenverbände in Berlin
(Quelle: Berliner Budget-Bulletin)