Der Paragraph 116 b des Sozialgesetzbuches V erregt nach wie vor die Gemüter. Krankenhäuser dürfen nun auf Antrag hochspezialisierte Behandlungen bei seltenen Erkrankungen ambulant erbringen. Genehmigungen muss das jeweilige Bundesland erteilen. Nach der jüngst für die Charité ausgesprochenen Genehmigung zur ambulanten Behandlung der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) wird sich wohl bald herausstellen, was niedergelassene Fachärzte seit längerer Zeit voraussagen: Hier findet ein unfairer Wettbewerb statt.