Vertragsarztrecht / Sozialgericht Berlin: Kritik an zu langer Verfahrensdauer

In einem Brief an die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Sabine Schudoma, kritisierte der Berliner Rechtsanwalt Henning Spangenberg die Verfahrensdauer in Vertragsarztangelegenheiten. Von der Klageerhebung bis zum mündlichen Verhandlungstermin vergingen in der Regel mehr als zwei Jahre, so der Anwalt in seinem Schreiben vom 30. Januar 2008. Dies verstoße gegen die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes.

In ihrem Antwortschreiben an Spangenberg räumte Schudoma ein, dass in Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung die Eingangs- und Bestandssituation am SG Berlin seit 2005 mit gewisser Sorge zu betrachten sei. In Anbetracht der Verfahrenszuwächse in diesem Bereich habe sich das Präsidium des Sozialgerichts außerstande gesehen, die 1,5 Vertragsarztrecht / Sozialgericht Berlin Kritik an zu langer Verfahrensdauer bei Arztrecht-Klagen Richterstellen im Vertragsarztrecht aufzustocken.

Für 2008 jedoch seien dem Sozialgericht zwölf weitere Stellen zugebilligt worden. Damit wolle das Präsidium sukzessive den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufstocken. Da zwei Richter sowohl einer halben Kammer im Vertragsarztwesen als auch einer halben Kammer im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende vorsitzen, erhofft sich das Präsidium durch die Personalverstärkung Entlastung für beide Bereiche. Die Präsidentin wies in ihrem Schreiben außerdem darauf hin, dass 2006 das Sozialgericht Berlin im Bundesvergleich trotz zweithöchster Eingangssituation den ersten Platz bei erledigten Verfahren belegt hätte. Anwalt Spangenberg sieht den Grund hierfür jedoch darin, dass 2006 und 2007 „Massenklagen“ von Psychotherapeuten anhängig geworden seien, die man in großer Anzahl gebündelt habe erledigen können. Beim Vertragsarztrecht bleibe es ansonsten bei der von ihm genannten Verfahrensdauer, so seine Prognose. ina

Berlin wieder Tabellenletzter. Im Regionalvergleich des Bruttoeinkommens aus Kassenarzttätigkeit erzielten die Berliner Hausärzte mit 63.426 Euro im Jahr 2006 über 30.000 Euro weniger Überschuss (Einkommen vor Steuern) als ihre bayerischen Kollegen. Die Berliner Kinderärzte liegen mit 74.942 Euro knapp 20.000 Euro hinter Bayern. Der Freistaat führt die Tabelle vor Nord-Württemberg und Niedersachsen an. red

Versicherte haften für Kassenpleite: GKV-Versicherte müssen mit ihren Beiträgen haften, wenn eine gesetzliche Krankenkasse Insolvenz anmeldet, ggf. auch über Kassenartgrenzen hinaus. Die bisherige Haftung der Bundesländer soll entfallen. Das berichtete „Der Spiegel“ am 14. April. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums hat den Sachverhalt vor der Bundespressekonferenz bestätigt, jedoch darauf verwiesen, dass die Kasseninsolvenz im Prinzip bereits mit der letzten Gesundheitsreform eingeführt worden sei. Im Mai sollen Details in einem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt werden. -litt

(Quelle: KV-Blatt 05/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 30.04.2008

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