In einem Brief an die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Sabine Schudoma,
kritisierte der Berliner Rechtsanwalt Henning Spangenberg die Verfahrensdauer
in Vertragsarztangelegenheiten. Von der Klageerhebung bis zum mündlichen
Verhandlungstermin vergingen in der Regel mehr als zwei Jahre, so der Anwalt
in seinem Schreiben vom 30. Januar 2008. Dies verstoße gegen die Rechtsweggarantie
nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes.
In ihrem Antwortschreiben an Spangenberg räumte Schudoma ein, dass in
Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung die Eingangs- und Bestandssituation am SG Berlin
seit 2005 mit gewisser Sorge zu betrachten sei. In Anbetracht der Verfahrenszuwächse
in diesem Bereich habe sich das Präsidium des Sozialgerichts außerstande
gesehen, die 1,5 Vertragsarztrecht / Sozialgericht Berlin Kritik an zu langer
Verfahrensdauer bei Arztrecht-Klagen Richterstellen im Vertragsarztrecht aufzustocken.
Für 2008 jedoch seien dem Sozialgericht zwölf weitere Stellen zugebilligt
worden. Damit wolle das Präsidium sukzessive den Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende aufstocken. Da zwei Richter sowohl einer halben Kammer
im Vertragsarztwesen als auch einer halben Kammer im Bereich Grundsicherung
für Arbeitsuchende vorsitzen, erhofft sich das Präsidium durch die
Personalverstärkung Entlastung für beide Bereiche. Die Präsidentin
wies in ihrem Schreiben außerdem darauf hin, dass 2006 das Sozialgericht
Berlin im Bundesvergleich trotz zweithöchster Eingangssituation den ersten
Platz bei erledigten Verfahren belegt hätte. Anwalt Spangenberg sieht den
Grund hierfür jedoch darin, dass 2006 und 2007 „Massenklagen“
von Psychotherapeuten anhängig geworden seien, die man in großer
Anzahl gebündelt habe erledigen können. Beim Vertragsarztrecht bleibe
es ansonsten bei der von ihm genannten Verfahrensdauer, so seine Prognose. ina
Berlin wieder Tabellenletzter. Im Regionalvergleich des
Bruttoeinkommens aus Kassenarzttätigkeit erzielten die Berliner Hausärzte mit
63.426 Euro im Jahr 2006 über 30.000 Euro weniger Überschuss (Einkommen vor
Steuern) als ihre bayerischen Kollegen. Die Berliner Kinderärzte liegen mit
74.942 Euro knapp 20.000 Euro hinter Bayern. Der Freistaat führt die Tabelle
vor Nord-Württemberg und Niedersachsen an. red
Versicherte haften für Kassenpleite: GKV-Versicherte müssen
mit ihren Beiträgen haften, wenn eine gesetzliche Krankenkasse Insolvenz anmeldet,
ggf. auch über Kassenartgrenzen hinaus. Die bisherige Haftung der Bundesländer
soll entfallen. Das berichtete „Der Spiegel“ am 14. April. Ein Sprecher des
Bundesgesundheitsministeriums hat den Sachverhalt vor der Bundespressekonferenz
bestätigt, jedoch darauf verwiesen, dass die Kasseninsolvenz im Prinzip bereits
mit der letzten Gesundheitsreform eingeführt worden sei. Im Mai sollen Details
in einem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt werden. -litt
(Quelle: KV-Blatt 05/2008)