Eine Studie der Kölner Universität sollte belegen, dass Kassenpatienten länger auf einen Facharzttermin warten müssen als Privatpatienten. Ärzte standen zunächst wieder mal am Pranger und wurden für eine "Zwei-Klassen-Medizin" gescholten. Weil es für Privatbehandlungen mehr Geld und kein Budget gäbe, würden PKV-Patienten bei der Terminvergabe bevorzugt, hieß es. Doch der Schuss ging diesmal nach hinten los. Viele GKV-Patienten monieren zwar die Ungleichbehandlung gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe oder im Wartezimmer, aber: Sie geben dafür überweigend nicht den Ärzten die Schuld, sondern der Politik und den Krankenkassen.
In der Tat wird schon länger gemutmaßt, dass Ärzte Privatpatienten bei der Terminvergabe oder im Wartezimmer bevorzugen. Vor Jahren noch hatten Berufsverbände und ärztliche Körperschaften solche Spekulationen und Vorwürfe als haltlos oder nicht beweisbar zurückgewiesen. Umso heftiger schlug im März die Nachricht des Kölner Stadtanzeigers ein, dass diese Vorwürfe nun auch mit konkreten Zahlen belegt seien. Das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln hat festgestellt: Ja, es gibt bei der fachärztlichen Terminvergabe eine deutliche Bevorzugung von Privatpatienten. Telefoniert hätten die Institutsmitarbeiter mit 189 Arztpraxen im Raum Köln/Bonn und Leverkusen. Repräsentativ für die gesamte Republik sind diese Ergebnisse nicht und auch die Befragungsmethodik wird kritisiert (siehe Kasten auf Seite 14). Die Autoren der Studie haben laut ARD selbst eingeräumt, dass ihre Aussagen nicht repräsentativ seien, aber sie glauben dennoch, dass sich ihre Wahrnehmung der Ungleichbehandlung auch auf das übrige Bundesgebiet übertragen lässt.
Lauterbach war gleich zur Stelle
So sieht es wohl auch der wegen seiner derzeitigen Bundestagszugehörigkeit Die Debatte um unterschiedlichen Service für Patienten Klimawandel in den Arztpraxen beurlaubte Chef des IGKE, Professor Karl Lauterbach (SPD). Kaum hatte die Studie seines Instituts das Licht der Öffentlichkeit erblickt, war der Bundestagsabgeordnete schon mit einer deftigen Schlussfolgerung zur Stelle.
"Zwei-Klassen-Medizin" lautet sein Befund, wie die Nachrichtenagentur Reuters zu berichten wusste. Die öffentliche Reaktion war entsprechend heftig und fand ein breites und anhaltendes Medienecho. Jedoch – anders als in früheren Auseinandersetzungen zwischen Politik und Ärzteschaft fand sich diesmal kaum jemand, der Service-Unterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten in Abrede stellte. So konnte der umtriebige Gesundheitspolitiker Lauterbach mit anhören, wie ihm der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg Dietrich Hoppe, in einem Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ den Wind aus den Segeln nahm. Unumwunden räumte der nämlich ein, dass es solche Unterschiede tatsächlich gebe – bei der Terminvergabe sowieso, aber auch beim Komfort und beim Leistungskatalog. Allerdings nicht bei der Behandlung. Da, so der oberste Arzt der Republik, seien alle Patienten vor der ärztlichen Kunst gleich, egal ob GKV- oder privatversichert. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und zahlreiche Berufsverbände zogen in die gleiche Richtung. In puncto Terminvergabe gehe es zuallererst nach medizinischen Gesichtspunkten, unterstreichen sie. Niemand sei aber verpflichtet, jeden Patienten sofort oder
"so schnell wie möglich dranzunehmen", hieß es in einer KBV-Pressemitteilung. Die Richtung ist klar: Keine
"Zwei-Klassen-Medizin", wohl aber ein "Zwei-Klassen-Service".
Der Schwarze Peter geht an die Politik zurück
In der Ärzteschaft scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass es für eine Zurückhaltung in dieser Frage keinen Grund mehr gibt. Die Mediziner geben den Schwarzen Peter an die Politik zurück und verweisen auf die strenge Budgetierung in der GKV. Seit Jahren würden rund 30 Prozent ihrer Leistungen für die gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr bezahlt. Budget-Ende gleich Leistungs-Ende. Immer wieder predigen die Berufsverbände, nicht über das Limit hinaus zu arbeiten. Und seit der Einführung von Individualbudgets in den gesetzlich vorgeschriebenen Honorarverteilungsverträgen wissen die Ärzte auch, wie viel Leistung ihnen zu einem festen Punktwert bezahlt wird.
"Es wäre dumm von den Ärzten und unverantwortlich gegenüber ihren Mitarbeitern, wenn sie Patienten behandeln, für die sie kein Geld
bekommen", springt ihnen der für Gesundheitspolitik zuständige Fraktionsvizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, bei.
Ganz anders sieht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den ungleichen Terminservice für Privat- und
GKV-Versicherte: "Das dürfen die Ärzte nicht", wurde die SPD-Politikerin nach Bekanntgabe der Studie von der Saarbrücker Zeitung zitiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung müsse da für Ordnung sorgen. Doch der Schuss ging nach hinten los. Die KBV ließ presseöffentlich ausrichten, dass es überhaupt keine gesetzliche oder einzelrechtliche Grundlage dafür gäbe, den Ärzten Vorschriften bei der Vergabe von Terminen oder Wartezeiten in der Arztpraxis zu machen. Berufsverbandsvorsitzende sagten, der Ministerin stehe es nicht gut an, in dieser Frage den Zeigefinger zu erheben. Ungleichbehandlung gäbe es schließlich nicht nur zwischen
Privat und GKV-Patienten, sondern auch unter den Versicherten gesetzlicher Krankenkassen. Und das sei durch den Wettbewerb zwischen einzelnen GKV-Kassen politisch gewollt.
Ungleichbehandlung – viele GKV-Kassen sind mit von der Partie
Als die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Angelika Prehn, kürzlich in einer regionalen
TV-Sendung auf das Thema angesprochen wurde, verblüffte sie Studiopublikum und Fernsehzuschauer mit dem Hinweis, dass beispielsweise die Techniker- Krankenkasse im September des vergangenen Jahres im Kölner „Atriomed“ einen VIP-Warteraum eröffnet habe, in dem es für TK-Versicherte einen besonderen Service gebe. Solche Warteräume kennt man von den VIP-Lounges für First-Class-Fahrgäste der Deutschen Bahn in großen Bahnhöfen. Schmidt hatte das Zentrum damals medienwirksam eröffnet und die Kasse hatte das Ereignis mit einer Pressemeldung begleitet:
"Von Atriomed sollen alle profitieren. Die Patienten, weil sie in angenehmer Atmosphäre auf garantiert kurze Wartezeiten beim Facharzt vertrauen können
(…)". Maximal fünf Tage müssten sie hier auf einen Termin warten und nicht länger als 30 Minuten im Wartezimmer sitzen. Mit "Patienten" waren – wie gesagt – nur TK-Versicherte gemeint, die sich in den entsprechenden IV-Vertrag eingeschrieben haben. Nur sie profitieren von diesem Sonderservice. Schon damals wurde Ulla Schmidt auf die Ungleichbehandlung von Versicherten innerhalb einer
GKV-Kasse angesprochen. Doch die Ministerin wiegelte ab. Das sei nicht mit der Debatte um die Bevorzugung von Privatpatienten zu vergleichen und im Übrigen könne ja jeder in die TK eintreten, nicht aber in die PKV.
Ungleichbehandlungen von Versicherten innerhalb der GKV und dort sogar in ein- und derselben Kasse sind bei der Vermittlung kurzfristiger Facharzttermine oder beim Warten in der Arztpraxis inzwischen gang und gäbe. Kaum ein Hausarztvertrag der neuen Generation kommt ohne solche Incentives aus. Wenn die GKV-Kassen sich schon bei Arzneimitteln oder dem ärztlichen Leistungskatalog nicht unterscheiden dürfen und dort tendenziell gekürzt wird, dann probieren sie’s halt mit kleinen Schmankerln wie dem in Rede stehenden Terminservice oder besonderen Zuzahlungsbefreiungen.
Den Ärzten ist das egal. Für sie gelten die meisten solcher Hausarztverträge nicht als anrüchig, agieren sie doch in bester freiberuflicher Manier nach der Devise: Wer Service bestellt und bezahlt, der bekommt ihn auch. Immerhin bringen solche Verträge ja auch ein paar Euro mehr in die Praxiskassen.
Patienten meckern, nehmen die Ärzte aber in Schutz
Zur wirklich großen Überraschung der jüngsten Debatte um die Privilegierung von Privatpatienten zählen indes die Patientenreaktionen. Vor allen Dingen Boulevard-Blätter und Regionalzeitungen lassen ihre Leser seitenweise zu Wort kommen. Die Kritik an der Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten fällt dort bisweilen sehr heftig aus, aber es gibt auch einen eindeutigen Trend, die Schuld dafür nicht den Ärzten in die Schuhe zu schieben, sondern der Politik – nach dem Motto: Die Ärzte müssen wohl so handeln, wenn sie für ihre Arbeit nicht genug Geld von den Kassen bekommen.
Reinhold Schlitt
Die "Zwei-Klassen"-Studie im Überblick
Im Frühjahr 2006 haben wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts für
Gesundheitsökonomie der Universität Köln eine telefonische Befragung unter Facharztpraxen im Raum Köln/Bonn
und Leverkusen durchgeführt. Befragt wurden 189 Arztpraxen. Die Mitarbeiter gaben sich wahlweise als Privat- oder
Kassenpatienten aus.
Erbetene Termine erstreckten sich auf Allergietest, Lungenfunktionstest,
Augenuntersuchung (Pupillenerweiterung), Magenspiegelung, Hörtest und MRT des Knies. Gezählt wurden
Werktage zwischen Anruf und angebotenem Termin.
Dauer zwischen Anruf und Termin betrug bei: Magenspiegelung = 11,9 Tage
für Privatpatienten, 36,7 Tage für Kassenpatienten; Hörtest = 2,2 Tage für Privatpatienten,
6,8 Tage für Kassenpatienten; Pupillenerweiterung = 8,2 Tage für Privatpatienten,
25,2 Tage für Kassenpatienten, MRT-Knieuntersuchung = 4,6 Tage für Privatpatienten, 14,1 Tage für Kassenpatienten;
Allergietest = 8,4 Tage für Privatpatienten, 26 Tage für Kassenpatienten.
Aussagefähigkeit: Nach Angaben des Instituts ist das Ergebnis nicht bundesweit
repräsentativ. Verwendet wurde Befragungsmaterial aus dem Jahr 2006. Unklar ist, ob die wiedergegebene Faktenlage
in sich stimmig ist. So lässt die Studie die Interpretation zu, dass auch solche Kontaktfälle ausgewertet wurden,
bei denen es überhaupt keine Antworten gegeben hat oder Fälle unberücksichtig
blieben, bei denen es keine signifikanten Wartezeiten gegeben hat. 61 Praxen wurden nicht gezählt. Sie hatten
keine Terminvergabe oder hielten die betreffende Untersuchung nicht vor. red
(Quelle: KV Blatt 05/2008)