Arztpraxen, die von der AOK Berlin eine „AOK-Patientenpotentialliste DMP XXX“
(Faksimile) erhalten, müssen diese nicht ausfüllen. Es bestehen sogar rechtliche
Bedenken dagegen. Das hat der Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Ernst Jolitz, klargestellt.
Zahlreiche Ärzte, vor allem Allgemeinmediziner und Internisten, haben sich bei der KV Berlin über solche „Listen“
beschwert. Die AOK Berlin fordert Ärzte auf, eine mit Patientennamen, Geburtsdatum,
Versichertennummer, DMP-Diagnose und Abrechnungsnummer des behandelnden Arztes vorgefertigte Liste
zu vervollständigen und an die Kasse zurückzuschicken. Beantwortet werden sollen Fragen nach einer vorgesehenen
Einschreibung, nach nicht erfüllten Einschreibkriterien und die dazu gehörigen
Gründe,
- ob es sich um eine Fehldiagnose „Krankheit liegt nicht vor“ handelt,
- ob der Patient noch in Behandlung ist oder überwiesen wurde,
- ob die Einschreibung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (mit
Angabe, ob der Patient unter Demenz vom Alzheimer-Typ, unter präfinalen Erkrankungen leidet oder schwerstpflegebedürftig
ist).
Die Rückmeldungen (ausgefüllte Listen) sollen zudem offen per Fax und damit
auch zu Händen nichtärztlichen Personals erfolgen.
Dazu Justitiar Jolitz: „Ärzte müssen die Liste definitiv nicht ausfüllen.“ Überhaupt
bestünden rechtliche Zweifel daran, ob derart „intime Informationen zur Gesundheit des Patienten“ abgefragt
werden dürfen. Die von der Kasse erbetenen Informationen dienten nicht der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, da
die dahinterstehende Auslotung DMP-fähiger Patienten keine gesetzliche Aufgabe sein kann.
Einige Ärzte haben nach Informationen des KV-Blattes zwischenzeitlich auch den Datenschutzbeauftragten
sowie die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse eingeschaltet. -litt
(Quelle: KV-Blatt 04/2008)