Im Quartal 3/07 ist die Zahl der angeforderten Abrechnungspunkte um 2,03 % gegenüber dem Vorjahresquartal 3/06 gestiegen. Das ergab die vorläufige Auswertung der Abrechnung. Die pauschalierte Gesamtvergütung wuchs im selben Zeitraum insgesamt um 3,44 %. Wichtig: Die Honorarvertragsabschlüsse 2007 sind (anders als noch im Vorquartal) in der Betrachtung berücksichtigt worden. Im Detail:
Pauschalierte Gesamtvergütung: Insgesamt standen im Quartal 3/07 190.729.460,87
Euro zur Verfügung, was – über alle Kassenarten hinweg – einem Zuwachs von 3,44
% gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht. Bei den Primärkrankenkassen betrug
die pauschalierte Gesamtvergütung 91.908.362,35 Euro, bei den Ersatzkassen lag
der Betrag bei 98.821.098,52 Euro.
Punkteanforderung: Die Menge der abgerechneten Leistungen (Anzahl
der angeforderten Punkte) lag um 2,03 % über der des Vorjahresquartals. Mit
einer Punktzahlzunahme von 3,86 % lag der Zuwachs bei den Primärkassen deutlich
höher als bei den Ersatzkrankenkassen mit 0,04 %.
Kopfpauschalen: Die pauschalierte Gesamtvergütung setzt sich zusammen
aus den Zahlungen der Krankenkassen je beitragspflichtigem Mitglied (Kopfpauschale
× Anzahl zahlender Mitglieder ist Vergütung je Kasse an die Ärzte). Diese Pauschalen
sind bei den einzelnen Kassen je nach Morbidität der dortigen Versichertengemeinschaft
unterschiedlich hoch, oft mit dem Ergebnis, dass die Pauschale nicht annähernd
kostendeckend ist. Der maximal zulässige Anstieg der Kopfpauschalen orientiert
sich an der jährlich festzustellenden Entwicklung der Grundlohnsumme. Bei allen
großen Ersatzkassen sowie bei der AOK Berlin sank die Kopfpauschale im Quartal
3/2007 zwischen 3,91 % (DAK) und 4,87 % (GEK). Bei der (kleinen) HZK betrug
der Rückgang 7,10 %.
Mitgliederentwicklung: Die Zahl der zahlenden Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse stellt den Multiplikator für die Kopfpauschalsumme dar und ist deshalb ein wichtiger Indikator. Im Quartal 3/07 betrug die Gesamtzahl der zahlenden Kassenmitglieder bei den von uns betrachteten Primär- und Ersatzkassen 926.345. Gegenüber dem Vorjahresquartal stieg die Zahl um 2,06 %. Einzelne Kassen hatten jedoch erneut Mitgliederverluste zu verkraften: AOK Berlin: –2,81 %, Barmer –0,26 %. Aussagekräftiger sind jedoch die Vergleiche der Jahreszahlen.
Die folgt die Mitgliederentwicklung folgt weitestgehend dem bisherigen Trend:
Die zwei großen Krankenkassen haben, wenn auch weniger als in früheren Vergleichszeiträumen,
an Mitgliedern verloren, insgesamt hat es aber einen leichten Zuwachs von rund
2 % gegeben. Allerdings zeichnet sich bei der AOK Berlin – ausweislich der Entwicklung
der Vorquartale – eine leichte Trendwende bei den Mitgliedern ab.
Entwicklung der Mitgliederzahlen der AOK und der Ersatzkassen:
| Kasse |
Quartal 3/2006 |
Quartal 3/2007 |
Abweichung in % |
| AOK Berlin |
577254 |
561062 |
-2,91 |
| Barmer |
255335 |
254670 |
-0,26 |
| DAK |
157676 |
159827 |
1,36 |
| KKH |
119995 |
121127 |
0,94 |
| HaMü |
12458 |
12511 |
0,43 |
| TK |
282959 |
297206 |
5,04 |
| HEK |
21619 |
22316 |
3,22 |
| GEK |
53710 |
54693 |
1,83 |
| HZK |
3928 |
3995 |
1,71 |
| gesamt |
907680 |
926345 |
2,06 |
Betriebskrankenkassen/Kopfpauschalen: Aufgrund der seit 2002 geltenden
Wohnortsystematik für die Betriebskrankenkassen (deren Mitglieder werden in
dem KV-Bezirk abgerechnet, in dem sie wohnen) ist ein unmittelbarer Vergleich
mit den anderen Kassenarten nicht möglich. Unsere Aufstellung zeigt jene Betriebskrankenkassen
mit den meisten Mitgliedern in Berlin. Hier fällt nach wie vor die BKK VBU besonders
ins Auge. Unter den im Quartal 3/07 ausgewählten Betriebskrankenkassen mit über
10.000 Berliner Mitgliedern ist sie nach wie vor die mit Abstand „größte“ Kasse.
Ihre Kopfpauschale im Quartal 3/07 war jedoch mit 55,56 Euro wiederum die geringste
unter den von uns verglichenen Kassen. Die nächst höhere Kopfpauschale unter
den verglichenen Kassen liegt bei 94,96 Euro. Die nach Berliner Mitgliedern
„kleinste“ unter den ausgewählten BKKen ist auch diesmal die BKK Heilberufe
mit 10.822 Mitgliedern. Ihre Kopfpauschale betrug jedoch 112,76 Euro (beachten
Sie auch den folgenden Abschnitt „Außerbudgetäre Leistungen“).
Außerbudgetäre Leistungen: Die Krankenkassen, also die Primär- und
Ersatzkrankenkassen zahlen einen Teil der Leistungen „außerbudgetär“, also zusätzlich
zur Kopfpauschale.
Individualbudgets: In Berlin gelten für einen großen Teil der EBM-Leistungen
fachgruppenspezifische Individualbudgets (IB). Die Systematik dieser Individualbudgets
(Fachgruppen und Leistungen, die unter das Budget fallen sowie Punktwerte und
Berechnungsmodus) wird über den Honorarverteilungsvertrag zwischen KV Berlin
und Krankenkassen geregelt. Anhand seines Individualbudgets weiß der Arzt bzw.
Psychotherapeut, wie groß seine persönliche Leistungsmenge (in Punkten ausgedrückt)
ist, für die er einen zuvor festgelegten Punktwert erhält. Wird diese individuelle
Punktzahl überschritten, können die restlichen Punkte nur zu einem sehr geringen
„Restpunktwert“ (= bis zu maximal 0,3 Cent bzw. 1,0 Cent für Rheumatologen)
ausgezahlt werden. Für die jeweilige Fachgruppe wurde ein entsprechender Korrekturfaktor
ermittelt. So bedeutet z. B. ein Korrekturfaktor „0,8269“, dass das im Primärkassenbereich
angeforderte Gesamtpunktzahlvolumen über alle Anästhesisten hinweg größer ist
als das gesamte IB-Volumen der Fachgruppe, das zu einem Punktwert von 4,15 Cent
vergütet werden kann. Folglich werden 82,69 % der erbrachten Leistungen zu einem
Punktwert von 4,15 Cent und der „Rest“ zu einem Punktwert bis zu maximal 0,3
Cent honoriert. Ausnahmen: Die Gruppen Psychotherapeuten und Modellprojekt Psychosomatik
erhalten keinen Restpunktwert. Das zu verteilende Honorar wird „eins zu eins“
auf die Summe der dem IB unterliegenden Punkte umgelegt.
IB-Volumen nicht ausgeschöpft? In einigen Gruppen wurde das gesamte IB-Volumen nicht ausgeschöpft. Folglich liegen deren Korrekturfaktoren über 1, so dass die entsprechenden IB-Punktwerte in diesen Fällen nach oben korrigiert werden konnten, also über 4,15 Cent liegen.
Vorbehalt: Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Maßgebend für die Honorarverteilung sind die mit den Krankenkassen( verbänden) abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie der Honorarverteilungsvertrag.
-litt
(Quelle: KV-Blatt 03/2008)