Hausarztzentrierte Versorgung: Nun hat auch die KV Berlin einen Hausarztvertrag

Auch in Berlin gibt es nun einen Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Die Vertreterversammlung hat am 14. Februar einem solchen Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) Ost sowie dem Hausärzteverband Berlin/Brandenburg (BDA) zugestimmt. 

Anders als bei einem Hausarztvertrag mit der AOK Berlin und der IKK Brandenburg und Berlin ist der BDA hier unmittelbarerer Vertragspartner. Ähnlich lautende Verträge hat die BKKVAG Ost auch mit vier Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Bundesländern abgeschlossen. Zusätzlich zu den üblichen Vergütungen gibt es bei Einschreibung einmalig 11 Euro und für jedes Quartal eine Steuerungspauschale von 9 Euro. Einzelheiten zum Vertrag sind im Teil „Wirtschaft und Abrechnung“ nachzulesen. 

Die KV-Vertreter, unter ihnen auch fast alle Hausärzte, haben dem Vertrag mit großer Mehrheit zugestimmt. Vereinzelt gab es aber auch Kritik, weil der überweisungsfreie Zugang des Patienten lediglich zum Augenarzt und zum Gynäkologen vereinbart wurde. So verweisen die Psychotherapeuten darauf, dass es nicht wenige Patienten gäbe, die ohne Einschaltung des Hausarztes lieber direkt einen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen würden. Ähnliches hatten auch Vertreter der Nervenärzte moniert. Der KV-Vorstand verwies jedoch auf die gesetzliche Vorgabe für Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 73 b SGB V, wonach der überweisungsfreie Zugang zu anderen Ärzten – wie im Vertrag vorgesehen – auf lediglich diese beiden Fachgruppen beschränkt wurde. 

Moniert wurden auch die im Vertrag vorgesehenen Vorgaben zur Führung einer elektronischen Patientenakte. Auch hier – so das Gegenargument – seien gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen gewesen. 

-litt

(Quelle: KV-Blatt 03/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.02.2008

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