In Kürze

Heilmittelverordnung in Heimen: Für einen Hausbesuch zur Heilmittelverordnung in einem Alten- oder Pflegeheim müssen medizinische Gründe vorliegen. Dabei gilt es grundsätzlich  zu beachten: Die Heilmittel dürfen nicht die aktivierende Pflege zur allgemeinen Mobilisation ersetzen. Darauf  haben die Beratungsärzte der KV Berlin hingewiesen. 

red

KEH wegen Fusion kein Vertragspartner mehr 

Seit dem 1. Januar  2008 ist die KEH Ersatzkasse kein Vertragspartner des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbands (AEV) mehr zu Verträgen über die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie über die Durchführung eines Hautscreening- Verfahrens. Grund hierfür ist die kassenartübergreifende Fusion der  KEH mit der BKK MOBIL OIL zu einer neuen Betriebskrankenkasse BKK MOBIL OIL. Eine Abrechnung der entsprechenden Leistungen für ehemalige KEH-Versicherte ist somit seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an das  KV-Servicecenter, Telefon 31003-999.

red

(Quelle: KV-Blatt 02/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.02.2008

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