Heilmittelverordnung in Heimen: Für einen Hausbesuch zur Heilmittelverordnung
in einem Alten- oder Pflegeheim müssen medizinische Gründe vorliegen. Dabei gilt es grundsätzlich
zu beachten: Die Heilmittel dürfen nicht die aktivierende Pflege zur allgemeinen
Mobilisation ersetzen. Darauf haben die Beratungsärzte der KV Berlin hingewiesen.
red
KEH wegen Fusion kein Vertragspartner mehr
Seit dem 1. Januar 2008 ist die KEH Ersatzkasse kein Vertragspartner des
Arbeiter-Ersatzkassen-Verbands (AEV) mehr zu Verträgen über die hausarztzentrierte
Versorgung (HZV) sowie über die Durchführung eines Hautscreening- Verfahrens. Grund hierfür ist
die kassenartübergreifende Fusion der KEH mit der BKK MOBIL OIL zu einer neuen Betriebskrankenkasse BKK
MOBIL OIL. Eine Abrechnung der entsprechenden Leistungen für ehemalige KEH-Versicherte ist somit seit dem
1. Januar 2008 nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an das KV-Servicecenter, Telefon 31003-999.
red
(Quelle: KV-Blatt 02/2008)