Interview mit KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke: Was meinen Sie, wie groß das Geschrei gewesen wäre ...

Verhandlungen über einen Hausarztvertrag mit der AOK Berlin und der IKK Brandenburg und Berlin hat es auch mit der KV Berlin gegeben. Das hat der KV-Vorstand bestätigt. Zu einem Abschluss sei es aber nicht gekommen, weil sich die KV mit grundlegenden Forderungen, u. a. zur Honorarhöhe und zu den Leistungsinhalten, nicht habe durchsetzen können. Mit dem jetzt vorliegenden HausarztPlus-Vertrag zwischen den genannten Krankenkassen und der BDA-eigenen Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) sieht sich der KV-Vorstand in seiner ablehnenden Haltung bestätigt. Über das Wie und Warum haben wir mit KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke gesprochen. 

KV-Blatt: Herr Bratzke, der HausarztPlus- Vertrag von AOK, IKK und HÄVG gefällt ihnen nicht. Warum? 

Burkhard Bratzke: Ob er mir persönlich gefällt oder nicht, tut nichts zur Sache, zumal ich kein Hausarzt bin. Er muss den angesprochenen Kolleginnen und Kollegen gefallen. Es hat sich herumgesprochen, dass auch der KV-Vorstand mit der AOK und der IKK über einen Hausarztvertrag nach § 73 b SGB V verhandelt hat. Allerdings haben wir uns nicht einigen können. 

KV-Blatt: Warum haben Sie sich nicht einigen können? 

Burkhard Bratzke: Es gab aus unserer Sicht eine grundsätzliche Schieflage. Gemessen an dem, was die Kassen den teilnehmenden Ärzten zusätzlich zur Gesamtvergütung an Honorar zugestanden hätten, wären die damit verknüpften bürokratischen und sonstigen Anforderungen unverhältnismäßig hoch gewesen. Das kritisieren wir übrigens auch an dem jetzigen HausarztPlus-Vertrag. 

KV-Blatt: Was sind denn dort die Knackpunkte, die Sie bemängeln? 

Burkhard Bratzke: Fangen wir beim Geld an. Auch für die Betreuung von Hausarzt/Plus-Patienten orientiert sich das Honorar grundsätzlich an der Gesamtvergütung bzw. der EBM-Systematik. Niemand wird es mir verübeln, dass ich an dieser Stelle die Kopfpauschalen der beiden Kassen ins Spiel bringe. Die IKK-Kopfpauschalen sind alles andere als berauschend. Bei der AOK Berlin liegen sie deutlich höher, aber dort wirkt die hohe Morbidität punktwertsenkend. Auf diese Normal- Vergütung wird nun noch das zusätzliche Honorar draufgesattelt, nämlich 8 Euro für jeden HausarztPlus-Patienten bis Ende März und dann nur noch 5 Euro – jeweils einmalig. Dazu kommt eine Quartals-Betreuungspauschale von 7 Euro, die zudem ab 1.7.2008 an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist. Das alles gilt nur bis Ende 2008. Was danach kommt, weiß niemand. Dann werden alle diese Bonbons unter anderem von konkreten Einsparungen aus dem Vertrag abhängig gemacht und möglicherweise wird die KV-Gesamtvergütung bereinigt. 

KV-Blatt: Gleichwohl gibt es ja noch die DMP-Option. Für neue DMP-Teilnehmer gab es bis Ende Januar immerhin 37 Euro, jetzt sind es 15 Euro. 

Burkhard Bratzke: Dieses Geld bekommen die Ärzte aber nicht geschenkt, denn es handelt sich um ein knallhartes Koppelgeschäft. In den Vertrag gelangt man nur, wenn man am DMP teilnimmt und obendrein bestimmte DMP-Quoten erfüllt. Das ist eine hohe Hürde. 

KV-Blatt: Wirklich? Wir reden von gerade mal 9 zusätzlichen DMP-Einschreibungen pro Arzt als Voraussetzung … 

Burkhard Bratzke: … und davon, dass alternativ eine festgesetzte DMP-Teilnahmequote von 80 Prozent – gemessen am DMP-Potenzial der betreffenden Praxis – nachgewiesen werden kann, die noch dazu über die Vertragsdauer gehalten werden muss. Das Risiko der Fluktuation von Patienten in den DMP liegt allein beim Arzt. Und aus unseren bisherigen DMP-Erfahrungen heraus sollten wir dieses Problem nicht unterschätzen. Hier wird ein Hausarztvertrag gekoppelt an Werbung für DMP-Einschreibungen, von denen die betreffenden Kassen im Rahmen ihrer internen Finanzzuweisungen weit mehr profitieren als die Ärzte. So gesehen ist das zusätzliche Geld allemal auch an zusätzlichen Belastungen zu messen – und die sind meiner Meinung nach unverhältnismäßig hoch. 

KV-Blatt: Was meinen Sie mit zusätzlichen Belastungen? 

Burkhard Bratzke: Es bleibt ja nicht bei der DMP-Einschreibung. Für die Medikamentenverordnung muss der Arzt die Rabattpartner der Krankenkassen bevorzugen und substitutionsfähige Medikamente des roten Bereiches vermeiden. Das bedeutet, er lässt sich die Therapiehoheit bis hinunter auf das einzelne Präparat beschränken. 

KV-Blatt: Einen AOK-Rabattvertrag gibt es auch mit der KV und auch im normalen Arzneimittel-Verordnungsbereich unterliegt der Arzt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. 

Burkhard Bratzke: Richtig. Bei uns gibt es auch DMP und und … Das Spiel können wir noch länger fortsetzen. Aber es gibt einen fundamentalen Unterschied. Bei uns gibt es keine Kopplungsgeschäfte zwischen Basisversorgung und Zusatzverträgen. Bei uns kann sich der Arzt aussuchen, ob er an einem Rabattvertrag teilnimmt; er unterliegt nur seiner Richtgröße und ist bei der Verordnung des einzelnen Medikamentes weitgehend frei. Zudem gibt es in dem HausarztPlus-Vertrag viel mehr Restriktionen als in der normalen Versorgung. Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus werden reglementiert, um nicht zu sagen: erschwert. HausarztPlus-Patienten müssen bei der Terminvergabe in der eigenen Praxis bevorzugt werden, auf Wunsch ist ihnen von der Praxis ein Facharztkontakt herzustellen. Die Kollegen müssen für dringende Hausbesuche umgehend zur Verfügung stehen, also gegebenenfalls während der Sprechstunden und danach sowie an Wochenenden. Schließlich nehmen Beschwerden eines Patienten nicht auf die Sprechstundenzeiten seines Arztes Rücksicht. 

KV-Blatt: Das alles abzulehnen oder zu akzeptieren kann man doch dem Arzt überlassen. 

Burkhard Bratzke: Richtig, aber Sie haben mich nach den Gründen für die Haltung des KV-Vorstands gefragt. Es bleibt ja nicht bei diesem Pflichtenkatalog. Denn auch im administrativen Bereich haben wir erhebliche Zweifel an der Attraktivität des Vertrages. Nehmen Sie den sogenannten Lenkungsausschuss, der in diesem Vertrag sozusagen an die Stelle der KV tritt. Der ist in seinen Kompetenzen fast übermächtig. Der kann Maßnahmen beschließen, bei Verstößen Sanktionen verhängen, Ärzte aus dem Vertrag rausschmeißen und so weiter … 

KV-Blatt: … das alles kann und muss die KV auch. 

Burkhard Bratzke: Mit dem entscheidenden Unterschied, dass der KV-Vorstand und die Arbeit der KV von der Vertreterversammlung kontrolliert werden, dass es ein ordentliches, kostenfreies Widerspruchsverfahren mit festen Regeln gibt usw. Das alles sehe ich so beim Lenkungsausschuss, der paritätisch nur aus Vertretern der beiden Krankenkassen und der HÄVG besetzt ist, vorsichtig ausgedrückt, noch nicht. Im Vertrag heißt es, dass eine Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses binnen zwei Monaten vorliegen muss. Da geht es um wichtige Spielregeln, die viele Ärzte, die dem HausarztPlus-Vertrag beigetreten sind, bei ihrer Unterschriftsleistung überhaupt nicht gesehen haben. Bei uns, um ein weiteres Beispiel anzuführen, bekommen die Ärzte, wenn sie denn schon auf die Schlussabrechnung warten müssen, regelmäßige und berechenbare Abschlagszahlungen auf ihr zu erwartendes Honorar. Im HausarztPlus-Vertrag wird die Schlussabrechnung, ähnlich wie bei uns, mit rund sechs Monaten avisiert, aber Abschlagszahlungen gibt es dort nur für den Honoraranteil aus der Medikamentenverordnung – und auch nur bei der Verwendung einer kostenpflichtigen Vertragssoftware. 

KV-Blatt: Sie sind also gegen diesen Vertrag? 

Burkhard Bratzke: Zumindest habe ich genügend Gründe aufgezählt, die dagegen sprechen. Umgekehrt muss ich mich ja auch fragen lassen, was die KV als Vertragspartner anders bzw. attraktiver gemacht hätte. 

KV-Blatt: Trotz Ihrer Kritik an diesem Vertrag: An der Tatsache des Wettbewerbs kommen Sie doch nicht vorbei. 

Burkhard Bratzke: In diese Ecke gehört unsere Kritik am HausarztPlus-Vertrag nun wirklich nicht … 

KV-Blatt: … aber? 

Burkhard Bratzke: Kein Aber. Unter anderen Umständen hätten wir ebenfalls einen 73er-Vertrag mit der AOK Berlin und der IKK abgeschlossen. Wir sind uns aber, ich sage es noch einmal, über Inhalte nicht einig geworden. Und da ist mir das Hemd unserer Kollegen näher als die Unterschrift des Vorstands unter einen Vertrag, der inhaltlich einfach nicht akzeptabel ist. Was meinen Sie, wie groß das Geschrei gewesen wäre, wenn wir, die KV, einen solchen Vertrag unterschrieben hätten? 

KV-Blatt: Nun müssen Sie den Ärzten beweisen, dass die KV ein besserer Verhandlungspartner ist. 

Burkhard Bratzke: Dazu haben wir in Kürze Gelegenheit – übrigens ebenfalls mit einem 73er-Vertrag. Aber zuerst muss unser oberster Souverän, die Vertreterversammlung, damit befasst werden. So oder so können Sie daran erkennen, dass sich die KV der neuen Situation nicht verschließt. So mancher Versorgungsvertrag außerhalb der Regelversorgung trägt inzwischen unsere Unterschrift. Da brauchen wir uns wirklich nicht zu verstecken. Der Vorteil solcher freien Verträge ist, dass wir hier unser Know-how wirklich ausspielen können, während wir beim Kollektivvertrag, im Arzneimittelbereich usw. von übergeordneten Rahmenbedingungen und gesetzlichen Fesseln eingeschränkt werden. 

KV-Blatt: Danke für das Gespräch. 

Die Fragen stellte Reinhold Schlitt

(Quelle: KV-Blatt 02/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.02.2008

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