Ein Versorgungsvertrag, der unterm Strich und unter den Bedingungen der strengen gesetzlichen Budgetierung zur besseren ärztlichen Honorierung beiträgt, ist per se etwas Gutes. Davon habe ich mich leiten lassen, als ich den Vertrag zwischen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und der AOK Berlin bzw. der IKK Brandenburg und Berlin unterschrieben habe. Doch inzwischen habe ich den Vertrag wieder gekündigt, nachdem ich den Ratschlag beherzigt hatte, genau hinzuschauen, welche Interessen die Vertragspartner tatsächlich verfolgen und was unterm Strich für mich als Arzt dabei herauskommt.
Um es vorwegzunehmen: Angesichts der Tatsache, dass ich im Vergleich zu meinem jetzigen Status als „normaler“ hausärztlicher Internist bei einem solchen Vertrag eine Menge zusätzlicher Pflichten und Aufwändungen hinzunehmen hätte, ist das in Aussicht gestellte zusätzliche Honorar viel zu gering und offenbar auch nur ein Bruchteil dessen, was die HÄVG vergleichsweise für das Vertrags-Handling mit den beiden Kassen kassiert. Warum sonst sollte sie solche Verträge abschließen, bei denen die zusätzlichen ärztlichen Pflichten gegenüber dem Patienten und seiner Kasse in einem solch krassen Missverhältnis zum zusätzlichen Honorar stehen?
Meine wesentlichen Argumente gegen den Vertrag:
- Ich soll mich bei der Medikamententherapie soweit wie möglich an Präparate halten, für die es zwischen der Krankenkasse und der Pharmaindustrie Rabattverträge gibt. Niemand fragt danach, wie zeitaufwändig die Auseinandersetzungen mit Patienten beim Wechsel von Präparaten sind.
- Besondere Terminvereinbarungen mit fachärztlichen Kollegen (ggf. auch Bevorzugung durch „schnellstmögliche Terminvergabe“ in der eigenen Praxis) sollen für Hausarzt- Plus-Patienten zur Regel werden. Offenbar ist den Vertragspartnern nicht bekannt, wie zeitraubend bereits die dringenden Terminvereinbarungen mit fachärztlichen Kollegen für Patienten, z. B. zu Röntgenuntersuchungen, im ganz normalen Praxisbetrieb sind.
- Dringende Hausbesuche sollen nun von mir umgehend erledigt werden, schlimmstenfalls also auch während der Sprechstunden. Für Notfälle muss ich obendrein jetzt rund um die Uhr erreichbar sein und damit Aufgaben übernehmen, die wir in Berlin an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV delegiert haben. Welch ein Rückschritt.
- Nach Geist und Buchstaben des Vertrages werden wir Ärzte nun zu DMP-Akquisiteuren, auch wenn wir das bisher aus unserer Überzeugung heraus abgelehnt haben. Um die hohen Einschreibe-Vorgaben im Vertrag (mindestens 8 bzw. 9 neu einzuschreibende Patienten oder eine stichtagsbezogene 80prozentige Potenzialausschöpfung) zu erfüllen, müssten wir uns wohl dazu verleiten lassen, selbst solche Patienten zu akquirieren, die aufgrund ihrer persönlichen bzw. medizinischen Voraussetzungen nicht annähernd die Gewähr für eine aktive, zielführende DMP-Teilnahme bieten.
- Nicht zu vergessen ist der finanzielle und logistische Aufwand für die Software zur Online-Übermittlung der abrechnungsrelevanten Daten.
- Leicht wird übersehen, dass die HÄVG auch für die Abwicklung dieses Vertrages eine Verwaltungskostenpauschale von den Ärzten erheben kann.
- Das zusätzliche Einschreib-Honorar für einen Patienten ist geradezu lächerlich.
- Auch wenn eine Bereinigung der KV-Gesamtvergütung bis Ende 2008 nicht vorgesehen ist, dient letztlich auch dieser Vertrag als Einfallstor für immer mehr Integrationsverträge, mit denen Honorar aus der Gesamtvergütung abgezogen wird.
Dr. med. Joachim Maute
Internist (hausärztlich)
12169 Berlin
(Quelle: KV-Blatt 02/2008)