Offenbar, um die im EBM 2008 vorgesehene Halbierung der Grundpauschale zu umgehen, ermuntern
Hausärzte in Medizinischen Versorgungszentren (diabetische Schwerpunktpraxen) Patienten dazu, zuerst
zu ihnen zu kommen.
So heißt es in dem Patientenmerkblatt eines MVZ in Tempelhof: „Kommen Sie nicht mit dem Überweisungsschein
Ihres Hausarztes zu uns. (…) Kommen Sie zuerst zu uns, zahlen Sie die Praxisgebühr bei uns, wir geben
Ihnen die Überweisung zum Hausarzt. Ihr Hausarzt hat keine Nachteile davon.“
Inzwischen hat sich der KV-Vorstand aufgrund von Beschwerden anderer Hausärzte eingeschaltet und darauf
KV-Vorstand geht Beschwerden nach Unzulässige Überweisungen zwischen Hausärzten
hingewiesen, dass ein solches Verhalten unzulässig sei. Hausärzte dürften ihre Patienten
keinesfalls zwecks hausärztlicher Grundversorgung zu einem anderen Hausarzt überweisen.
Auch Diabetologen unter den Hausärzten seien verpflichtet, Leistungen des hausärztlichen Kapitels
selbst zu erbringen und dürften zwecks hausärztlicher Grundversorgung nicht zu Kollegen derselben
Fachrichtung überweisen. Der Vorstand sei verpflichtet, diesen Fällen nachzugehen, weil es sich dabei um
eine grobe Verletzung vertragsärztlicher Pflichten handele.
red
(Quelle: KV-Blatt 02/2008)