KV-Vorstand geht Beschwerden nach: Unzulässige Überweisungen zwischen Hausärzten

Offenbar, um die im EBM 2008 vorgesehene Halbierung der Grundpauschale zu umgehen, ermuntern Hausärzte in Medizinischen Versorgungszentren (diabetische Schwerpunktpraxen) Patienten dazu, zuerst zu ihnen zu kommen. 

So heißt es in dem Patientenmerkblatt eines MVZ in Tempelhof: „Kommen Sie nicht mit dem Überweisungsschein Ihres Hausarztes zu uns. (…) Kommen Sie zuerst zu uns, zahlen Sie die Praxisgebühr bei uns, wir geben Ihnen die Überweisung zum Hausarzt. Ihr Hausarzt hat keine Nachteile davon.“ 

Inzwischen hat sich der KV-Vorstand aufgrund von Beschwerden anderer Hausärzte eingeschaltet und darauf KV-Vorstand geht Beschwerden nach Unzulässige Überweisungen zwischen Hausärzten  hingewiesen, dass ein solches Verhalten unzulässig sei. Hausärzte dürften ihre Patienten keinesfalls zwecks hausärztlicher Grundversorgung zu einem anderen Hausarzt überweisen.

Auch Diabetologen unter den Hausärzten seien verpflichtet, Leistungen des hausärztlichen Kapitels  selbst zu erbringen und dürften zwecks hausärztlicher Grundversorgung nicht zu Kollegen derselben Fachrichtung überweisen. Der Vorstand sei verpflichtet, diesen Fällen nachzugehen, weil es sich dabei um eine grobe Verletzung vertragsärztlicher Pflichten handele.

red

(Quelle: KV-Blatt 02/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.02.2008

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